Hallo, leider kann ich den Fall nicht ordentlich nachvollziehen.
Wenn das halbe Haus zu Lebzeiten der Enkelin geschenkt wird, ist ja nur noch die andere Häfte zu vererben. Somit beträgt der restliche Wert 500.000 EUR, der auf Sie und Ihre beiden Geschwister aufzuteilen wäre.
Und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass keines der Kinder des Erblassers seinen
Pflichtteilergänzungsanspruch geltend macht und eine Anrechnung der Schenkung auf das Erbe fordert.
Des Weiteren wäre zu bedenken, dass Enkel nur einen Freibetrag i.H.v. 200.000 Euro haben...
Ohne eine genaue Erläuterung der geplanten Vorgehensweise (Schritt für Schritt) und den Formulierungen im Testament ist eine Beurteilung Ihres Falles leider sehr schwierig.
Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach