Hallo ,
ich denke der wichtigste Artikel aus unserem Ratgeber, den Sie einmal lesen sollten ist dieser hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Dabei geht es insbesondere um den Pflichtteilergänzungsanspruch.
Vorweg ist zu sagen: Die Schwestern Ihrer Frau haben keinerlei Anrecht auf einen Ausgleich! Sollte Ihre Schwiegermutter versterben, wird der Wert der Schenkung jedoch 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einberechnet, sollte das Resterbe zum Zeitpunkt des Todesfalles den Wert des gesetzlichen Pflichtteils unterschreiten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach