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Alt 27.12.2015, 13:46
Lisbet Lisbet ist offline
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Standard AW: Berechnung Pflichtteilsanspruch

Hallo Fabia, hallo Forum,

ich bin in einer vergleichbaren Lage: Alleinerbin/ keine gemeinsamen Kinder, aber 2 aus der ersten Ehe meines verstorbenen Mannes, die Nacherben sind/ + 1 uneheliches Kind, das enterbt wurde und jetzt seinen Pflichtteil einfordert.

Barvermögen hatte mein Mann nicht. Das Haus, in dem wir zusammen gewohnt haben, ist seit Kauf nur auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen. Hauskauf: 1993/ Lebenspartnerschaft (uneingetragen) seit 1988/ Ehe seit 2005.

Mein Mann hatte sich an der Finanzierung der Hypotheken im selben Maß beteiligt wie ich. Gelten seine Beiträge zur Hypothekenabtragung jetzt als Schenkung an mich, die beim Pflichtteil zu berücksichtigen sind?

Laut Ehevertrag hätte ich ihm (bei grundsätzlicher Zugewinngemeinschaft) im Falle einer Scheidung den Gegenwert der Hälfte eines Hauses zahlen müssen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar?
LG Lisbet
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