AW: Wertangaben im Testament
Hallo,
innerhalb der Erbengemeinschaft kann dann ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dies zahlt der Auftraggeber, also die Erbengemeinschaft selbst - es handelt sich dabei um eine NAchlassverbindlichkeit, die in Abzug gebracht werden kann.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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