Hallo,
ich denke Ihr Vater hat unter anderem das Haus seiner 2. Ehefrau als Alleinerbin vererbt? So schildern Sie den Sachverhalt zumindest im Ausgangsthema.
Sollte das Haus mit dem Tod Ihres Vaters im Dezember 2015 vererbt worden sein, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Wurde das Haus vor mehr als 10 Jahren an die zweite Ehefrau verschenkt, ist der Pflichtteilergänzungsanspruch abgegolten! Lesen Sie dazu bitte auch hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach