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Alt 23.01.2016, 16:45
Chamango1 Chamango1 ist offline
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Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 1
Standard Muss ich Dinge meines Vormieters entfernen

Vor 15 Jhren sind wir zur Miete in ein Haus gezogen.
Nun, 15 Jahre später, sind wir umgezogen.
Bei der Übergabe mit dem Vermieter, bemängelten dieser, dass im Garten noch ein gemauerter Grill und eine große Pergula stehen.
Diese standen schon vor 15 Jahren dort. Der Vormieter hatte sie dorthin gestellt und es dort stehen lassen.
Ein Abnahmeprotokoll zwischen Vormieter und Mieter gab es nicht.
Ein Übernahmeprotokoll zwischen Mieter und mir gibt e auch nicht.

Nun, nach 15 Jahren macht der Vermietet ein Abnahmeprotokoll mit mir, bemängelt Grill und Pergula und schreibt in das Protokoll UNTER VORBEHALT.

Nach mehr als einem Monat bekomme ich Post. Jetzt sollen Grill und Pergula von mir entfernt werden. Und nicht nur das.
Zusätzlich zu den Dingen, die der Vermieter UNTER VORBEHALT ins Abnahmeprotokoll schrieb, hat er nun auch noch mehr andere Positionen im Garten aufgelistet, die er zuvor nicht erwähnt hat.
Außerdem soll ich Sichtschutzbretter ersetzen, die ich gar nicht entfernt habe.

Meine Frage, wozu bin ich nun verpflichtet? Muss ich Dinge entfernen, die mein Vormieter hingestellt hat? Muss ich Dinge ersetzen, die mein Vormieter entfernt hat?

Danke für die Antworten



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