Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 10.02.2016, 15:45
Lunar Lunar ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2016
Beiträge: 1
Standard Terrassenbegrenzung bei Mietswohnung

Ich habe seit 15 Jahren eine Wohnung incl. Terrasse gemietet. Leider war die Terrasse komplett offen, so dass jeder sich frei darauf bewegen konnte. Auf meine Anfrage bei der Hausverwaltung, ob ich etwas zur Begrenzung pflanzen dürfte, bekam ich die Erlaubnis bis 2 m ab Terrassenkante zur Bepflanzung auf eigene Kosten. Das haben wir auch ausgenutzt, die Pflege haben wir komplett selbst übernommen. Die Hausverwaltung hat nun gewechselt und die beauftragten Gärtner möchten mir meine Pflanzen so zurück schneiden, dass wieder jederzeit jemand auf unsere Terrasse kann.
Da wir Haustiere haben, und wir ja keinen Zaun ziehen dürfen, haben wir von innen rund um die Terrasse die Teile eines Freilaufgeheges an den Pflanzen befestigt. Beim Zurückschneiden der Pflanzen, würde dieses beschädigt werden. Kann mir jemand sagen, ob und welche Rechte ich habe?
Vielen Dank für eure Antworten.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen