AW: Terrassenbegrenzung bei Mietswohnung
Sie waren doch wohl so vorausschauend und haben sich die Bepflanzung schriftlich genehmigen lassen, oder? Verweisen Sie die Hausverwaltung und auch die Gärtner auf die Vereinbarung und darauf, dass Sie die Pflege der Pflanzen in eigener Regie ausführen.
|