Nießbrauch Verrechnung wenn Erblasser innerhalb 10 Jahresfrist stirbt
Hallo,
folgendes Problem:
Im Jahre 2006 wird mir von meiner Mutter ein Gebäude überschrieben, bei dem sie sich das Nießbrauchrecht eingeräumt hat. Im Jahr 2014 ist meine Mutter verstorben. Nach deren Tod habe ich noch zusätzlich ein Geldsumme erhalten, die aber unterhalb des Freibetrages liegt.
Für die Nießbrauchregelung habe ich eine Schenkungssteuer zahlen müssen, da der Freibetrag damals bei EUR 205.000,-- lag.
Wird die Summe aus der Niebrauchlösung komplett angerechnet oder gibt es hier auch einen Abschlag wie bei den Pflichteilsansprüchen?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Gruß
Hoppe
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