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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Betriebskostenabrechnung - Wasserzähler defekt?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.04.2009, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 1
Standard Betriebskostenabrechnung - Wasserzähler defekt?

Ich habe kürzlich meine Neben- und Betriebskostenabrechnung erhalten und bei der Höhe der Nachzahlung bin ich vor Schreck ein wenig bleich geworden. Bei genauerem Hinsehen hat sich herausgestellt, dass sich mein Wasserverbrauch in etwa verdoppelt haben soll (meine Verbrauchsgewohnheiten haben sich allerdings m. E. nicht geändert). Die Zählerstände als solche scheinen zwar erstmal korrekt zu sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Verbrauch auch korrekt bestimmt wurde. Warm- und Kaltwasserzähler sind im Bereich der Dusche angebracht und konnten bei den letzten beiden Ablesungen nicht per Funk abgelesen werden, da anscheinend Feuchtigkeit unter Abdeckung eingedrungen war. Meine Frage nun - kann ich den Verbrauch anzweifeln und auf eine Überprüfung und Eichung der Wasserzähler durch den Vermieter bestehen? Wer übernimmt dann die Kosten? Kann ich die Nachzahlung solange zurückhalten bis eine Überprüfung stattgefunden hat?

Ich bin gespannt auf die Antworten!

Gruß,

Nordlicht



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  #2  
Alt 16.04.2009, 15:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Nordlicht,

generell ist es so, dass Warmwasserzähler alle 5 Jahre und Kaltwasserzähler alle 6 Jahre geeicht werden müssen. Meist ist auf dem Wasserzähler vermekrt, bis wann er geeicht ist oder wann er geeicht wurde. Sollte eine Eichung fällig sein, so kann der Vermieter die Kosten dafür innerhalb der Betriebskostenabrechnung umlegen.

Solltest du die Betriebskostenabrechnung anzweifeln, obwohl die Zähler noch als geeicht gelten, bist du natürlich für die Kosten verantwortlich.

Wenn jedoch ernstliche Zweifel an den Wasserzählern bestehen, solltest du diesen Weg sicher gehen, um ggf. eine zukünftige Ersparnis zu haben.

Und solange du Zweifel an der Betriebskostenabrechnung hast, kann die Nachzahlung zurückgehalten werden. Du solltest aber schriftlichen Widerspruch gegen die Abrechnung beim Vermieter einreichen mit dem Hinweis, dass die Nachzahlung erst geleistet wird, sobald alle Zweifelsfragen am Wasserverbrauch geklärt sind.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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