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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Pauschale Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.05.2010, 21:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 1
Standard Pauschale Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

hoffe ich finde hier jemand der mir helfen kann.
Heute haben wir unsere Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten (von Juli - Dez 09).
Natürlich mit einer Nachzahlung. Diese ist zwar mit 200 Euro nicht sehr hoch, aber aufgrund der Ereignisse werden wir diese nicht zahlen.

Wir wohnen hier in einem Haus welches aus vier Wohnparteien besteht.
Alle vier Wohnparteien sind Eigentumswohnungen. In drei wohnen auch die Eigentümer selbst drinnen.
Einer ist unser Vermieter, ihm gehört seine Wohnung und auch unsere wo wir als die einzigen Mieter im Haus wohnen.
Als wir im Juli 09 eingezogen sind, wurde wie so üblich ein Übergabeprotokoll erstellt, in diesem wurden auch die Zählerstände für Wasser und Heizung festgehalten.
Da sowohl mein Partner als auch ich immer mal nach einiger Zeit den Verbrauch prüfen, viel uns auf das diese Zähler bereits seit knapp 10 Jahren hätten gewechselt werden müssen (dieser kleine gelbe Sticker).
Wurde uns also nicht bei Einzug gesagt, dass diese abgelaufen sind und nicht mehr funktionieren, lediglich erwähnt wurde dass sie demnächst gewechselt werden.
Auf ein Schreiben von unserer Seite an den Vermieter, indem wir ihn baten die Zähler schnellstmöglich zu wechseln gab es erst fünf Monate später die Reaktion bzw. den Wechsel.
Nun habe ich mir sagen lassen, dass ein Mieter das Recht hat eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu erhalten.
Bei Punkten wie Müllabfuhr, Allgemein-Strom etc. ist mir bewusst das dies durch die Personen im Haus geteilt wird, jedoch Wasser- und Heizung wurde ebenfalls einfach nur auf die im Haus lebenden Person verteilt.
Finde dies nicht so ganz richtig, da es hier eine ältere Frau im Haus gibt, die den ganzen Tag zuhause ist, und nach dieser Berechnung zahlen wir dann wohl für diese Frau ein Anteil an diesen Kosten für Wasser und Heizung mit.
Wir sind beide Vollzeit beschäftigt und kommen erst Abends nach Hause.

Weiterhin habe ich erfahren, dass Eigentümer ihre Nebenkosten im Haus umlegen dürfen wie sie wollen, solange die Mehrheit für das Ergebnis gestimmt hat. Doch sobald eine Partei vermietet wird, muss der Vermieter dem Mieter diese detaillierte Nebenkostenabrechnung ausweisen.

Hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Ist nicht so einfach dies in ein paar Sätzen zu erklären.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Achso, Mieterrechtschutz fällt leider weg, da wir diese erst vor einem Monat abgeschlossen haben. Bringt es was sich an den Mieterschutzverein zu wenden?



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  #2  
Alt 19.05.2010, 09:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Pauschale Nebenkostenabrechnung

Hallo,

hier wird gegen so viele Verordnungen verstoßen, dass ich sie numerisch aufliste:

1. Zähler für Kaltwasser müssen alle 6, die für Warmwasser alle 5 Jahre nachgeeicht, bzw. ausgetauscht werden. Wird das nicht gemacht, ist es ein Verstoß gegen die Eichverordnung. Für Sie bedeutet das zweierlei. Zum zeigen solche Zähler in der Praxis eher zu wenig als zu viel Verbrauch an. Andererseits zählt der Austausch der Geräte zu den Umlagefähigen Kosten, die Sie über die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen haben.

2. Die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen zwingend individuell erfasst und abgerechnet werden. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und in der Heizkostenverordnung nachzulesen: www.heizkostenverordnung.de

3. Der Einbau von Kaltwasserzählern, mit denen der Verbrauch pro Wohneinheit abgerechnet werden kann, ist nicht in allen Bundesländern Vorschrift. Eine Liste finden Sie hier: http://www.exatron.de/download/kaltw...18766fc73291e7

4. Wie die Eigentümer untereinander die Nebenkosten aufteilen oder verschieben ist wirklich nicht von Interesse, so lange dabei die Gesetze und Verordnungen dem Mieter gegenüber eingehalten werden. Das ist zum einen die Heizkostenverordnung (s.oben) und zum anderen die Betriebskostenverordnung vom 01.01.2004, die Sie hier im Text vorfinden: http://www.deutschesmietrecht.de/ind...d=17&Itemid=40
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  #3  
Alt 19.03.2011, 23:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Pauschale Nebenkostenabrechnung

Habt ihr die Nebenkosten schon mal verglichen?
Dafür gibt es diverse Nebenkosten Rechner im Internet!
Was kommt dabei raus?
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