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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Betriebskostenabrechnung und Nachzahlung rechtmäßig?
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zu den Betriebskosten. Folgender Sachverhalt: Ich bewohne eine Altbauwohnung zur Miete seit ungefähr 2002. Ich hatte in dieser Zeit 3 Vermieter zuerst privat dann Makler und jetzt wieder privat. Als ich einzog gehörte das Haus einem älteren Ehepaar, ich habe einen Standardvertrag bekommen (Formular aus Schreibwarengeschäft) und hatte eine anfänglich eine Miete von 557 DM, später entsprechend in Euro. Es waren alle Kosten (Heizung und Betrieb )damit abgedeckt. D.h. ich musste nie etwas nachzahlen Es kam der Makler und Miete wurde erhöht, Begründung allgemeiner Mietspiegel, also zahlte ich fortan 305 €. Betriebskosten und Heizung waren drin. Nun (Anfang 2006 meine ich) kam neuer privater Vermieter. Ende 2007 bekam ich von diesem einen Brief, ich hätte für 2006 den Betrag 546 € Nachzahlen müssen, wegen der Betriebskosten. Fortan sollte die Miete um 40 € erhöht werden, da die Betriebskosten sonst nicht abgedeckt wären. Laut seiner Aussage würde ich 2006 und 2007 nur 1,12 € jährlich für die Betriebskosten gezahlt haben. Damals habe ich, blauäugig wie ich bin, nachgezahlt. Es wiederholte sich 2009 für die Abrechnung BK 2007, 600 € nachgezahlt. Nun wurde ich von einem Mieter im Haus darauf hingewiesen ,dass das garnicht im Vetrag stünde, und ich es anfechten sollte. Ich bin einfach zu gutgläubig gewesen und dachte alles wäre rechtens. Was soll ich jetzt tun? Mieterbund - Anwalt Natürlich werde ich mit dem Vermieter reden, aber der wird sich rausreden..., habe ich schon öfters erlebt (pingelig und geizig). Nachtrag : Ich habe meinen alten Mietvertrag , dort steht : § 3 Miete und Nebenkosten Punkte 1 Miete und Nebenkosten 557 DM Punkt 2 monatlicher Gesamtmietbetrag (1. und 2.) Fünfhundertsiebundfünfzig Danke im voraus für die Antworten Gruß meisterfisch |
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#2
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Hallo,
die Frage ist ja, ob eine Regelung zur Aufstellung der Nebenkostenabrechnungen in deinem Mietvertrag existiert. Nebenkosten sind ja Schätzwerte, die eigentlich zum Ende des Zeitraums durch eine Nebenkostenabrechnung reguliert und ausgeglichen werden. Und wenn in deinem Mietvertrag so etwas steht wie: Mit den 557 Euro sind Miete und Nebenkosten abgegolten, dann denke ich der Mieter, der dich darauf hingewiesen hat liegt im Recht und du hast zu unrecht gezahlt. Aber was mich stutzig macht: Hat der andere Mieter es denn angefochten? Oder warst du der einzige, der eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat? Denn wenn dem so ist, so zweifle ich auch an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung. Informiere dich doch noch einmal genauer bei deinem Mitmieter. Ansonsten würde ich dir für diesen Fall wirklich Mieterbund, Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht empfehlen. Wäre klasse, wenn du uns auf dem Laufenden hälst und freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Danke für die schnelle Antwort
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, ich werde mich heute noch mit dem Mieterverein in Verbindung setzen. Eine Auflistung der Nebenkosten ist im Mietvertrag nicht enthalten. Wir haben hier ein paar ältere Mieter, die haben nicht so hohe Nachzahlungen...Ich denke der Vermieter hatte das einfach bei mir probiert,ich bin mit solchen formalen kram meistens etwas überfordert und habe dann einfach bezahlt. Ich werde sowieso im April ausziehen, da es hier im Haus noch andere Probleme gibt, von daher kann ich ruhig in einen Rechtsstreit gehen, falls notwendig und berechtigt. Ich werde weiter berichten... Gruß meisterfisch |
#4
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Dann drücken wir dir die Daumen und wünschen viel Erfolg!
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#5
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War heute beim DMB
Hallo insgesamt,
wollte jetzt mal das Beratungsergebnis kund geben. Aus Schaden wird man bekanntlich klug! Das trifft wohl auf mich zu. Ich habe folgenden gravierenden Fehler gemacht: Durch Zahlung der Forderungen habe ich automatisch eine Einverständniserklärung abgegeben. Diese wiegt um so mehr, je länger die Sache her ist(bei mir über 12 Monate). Ich hätte nicht zahlen sollen oder die Zahlung nur unter Vorbehalt einer späteren Klärung, was ich dem Vermieter schriftlich mitteilen muss, erbingen sollen. Beides tat ich nicht. Zahlen und später einfach anfechten ist extrem problematisch. Rein vetraglich bin ich vom Vermieter betrogen worden, wäre ich gleich zum DMB gegangen wäre es für mich günstig ausgegangen. Jetzt ist das Prozessrisiko zu groß, dass ich verliere. gruß meisterfisch |
#6
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Das tut mir leid, dass es für dich rechtlich so gelagert ist, auch wenn du unrechtmäßige Zahlungen entrichtest hast.
Hier bleibt wohl nur das Positive zu sehen, dass dies in der Zukunft wohl nicht mehr vorkommen wird, auch wenn dies sicher nur ein schwacher Trost sein wird ... Danke für deinen abschließenden Bericht, Mietrecht-Einfach
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