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Stromzähler defekt - rückwirkende Erstattung?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.03.2016, 09:45
D.S D.S ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2016
Beiträge: 4
Standard Stromzähler defekt - rückwirkende Erstattung?

Hallo, ich benötige nochmal eure Hilfe.

Der Stromzähler meiner Eltern ist nachweislich Defekt, er wurde Gestern vom Versorger (BELKAW) mittels Referenzprüfung untersucht.
Es wurde festegestellt das er zu 100% falsch anzeigt bzw. sich das Rad doppelt so schnell dreht als es soll.

Da meine Eltern immer brav bezahlt haben, und sie auch keine Ahnung haben von den Abrechnungen, ist dieser extreme Stromverbrauch schon seit min. 2009 festzustellen.

Meine frage lautet, wie weit Rückwirkend zahlt der Versorger die zuviel gezahlten kw/h ?
Der Monteur wusste es nicht genau.



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  #2  
Alt 11.03.2016, 18:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Stromzähler Defekt

Tut mir Leid, hier kann kein Forum Auskunft geben. Hier ist der Versorger gefragt, der sich natürlich darüber wundern wird, dass sich der Verbraucher nicht schon viel früher gemeldet hat. Denn schließlich sind die höheren Zahlungen ja nicht heimlich abgelaufen.
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Stichworte
defekt, nachzahlung, strom, stromzähler


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