Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.06.2012, 17:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2012
Ort: Bremen
Beiträge: 1
Standard Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?

Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem mit meinem ehemaligen Mitbewohner. Für unsere ehemalige WG haben wir noch fürs Jahr 2010 eine Nachzahlung in Höhe vonn ca. 950 zu zahlen.Da ich ALG 2 empfänger bin,das Amt diese Kosten nicht übernimmt und ich meinen Teil der Abrechnung nicht sofort bezahlen kann, habe ich mit der Hausverwaltung eine Ratenzahlung von 25 Euro im Monat ausgemacht.
Soweit kein problem. Nach 5 Monaten kriege ich nun post das ich nicht nur für meinen Teil der Abrechnung (475 Euro) aufkommen muss, sondern auch für die meines ehemaligen Mitbewohners (475 Euro), da dieser nicht bereit ist zu zahlen,sowie die entstandenen Anwaltskosten der Hausverwaltung (ca. 130 Eruo).

Wir hatten beide den Mietvertag unterzeichnet. Muss ich jetzt nur weil ich die Nachzahlung anerkannt habe beide Teile übernehmen und dazu noch die Anwaltskosten der Hausverwaltung, die wohl enstanden sind weil mein ehemaliger MB nicht zahlen will ???

Danke für jede Hilfe.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 04.06.2012, 18:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?

Zitat:
Wir hatten beide den Mietvertag unterzeichnet. Muss ich jetzt nur weil ich die Nachzahlung anerkannt habe beide Teile übernehmen und dazu noch die Anwaltskosten der Hausverwaltung, die wohl enstanden sind weil mein ehemaliger MB nicht zahlen will ???
Bei den Anwaltskosten bin ich mir nicht sicher, aber die Nachzahlung müssen Sie, wenn der andere Mieter nicht zahlt, übernehmen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Wenn 2 oder mehr Personen einen Mietvertrag abschließen haftet jede Person in voller Höhe für die anderen Person(en). Der Vermieter kann sich also an jede Person in voller Höhe seiner Forderung(en) halten.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
haftung, heizkosten, nachzahlung, wohngemeinschaft


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Heizkostenabrechnung - Aufteilung Grundkosten tiramisu Betriebskosten und Nebenkosten 2 27.01.2012 13:51
Heizkostenabrechnung eilt Jesko Betriebskosten und Nebenkosten 0 24.11.2010 19:44
Heizkostenabrechnung 2008 - ständig steigender Verbrauch armer_mieter Betriebskosten und Nebenkosten 2 24.01.2010 14:57
Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern? JKRHH Betriebskosten und Nebenkosten 1 14.01.2010 20:12
Gesamtschuldnerische Haftung bei 2 gleichen Mietverträgen? Vama Mietvertrag 1 21.08.2009 12:05


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?