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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Rechtsschutzversicherung hier noch sinnvoll?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.03.2015, 21:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2015
Beiträge: 1
Standard Rechtsschutzversicherung hier noch sinnvoll?

Guten Abend ans Forum,

ich grüble wie verrückt und vielleicht kann mir ja jemand helfen bezüglich meiner Frage.

Ich wohne in einer Siedlung, mit überhöhten Heizkostenabrechnungen. Meine erste Abrechnung erhielt ich Ende 2013 für 2012. Aus Unwissenheit habe ich damals bezahlt. Ein Blick auf die Heizzähler hat mir verraten, dass die Folgeabrechnung noch viel höher ausfallen wird. So war es dann auch und Ende 2014 flatterte die Nachzahlung für 2013 ins Haus. Ich habe einen Widerspruch an die Verwaltung geschickt. Eine Rückmeldung kam erstmal nicht, aber ich weiß, dass hier etliche Widersprüche, Klagen usw. laufen.
Um herauszufinden, warum die Heizkostenabrechnungen so hoch sind, habe ich ein Gutachten erstellen lassen (das was man für 40 Euro im Internet bestellen kann). Dort steht nun drin, dass Fernwärmepreis und Heizenergieverbrauch zu hoch sind, weit über dem Durchschnitt liegen und wir insgesamt ca. doppelt so hohe Abrechnungen haben wie es normal wäre.

Leider bin ich nun zu spät drauf gekommen, dass man es einem Anwalt hätte übergeben können. Da ich nicht wusste, inwieweit ich "Recht" habe, schreckte ich vor den Kosten zurück. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und würde ich jetzt eine abschließen, würde diese nicht mehr für die Rechnung greifen, da die Versicherung bestehen muss, bevor der Fall eintritt (und die 3 Monate Wartezeit).

Meine Reaktion auf die hohen Abrechnungen war Heizung runterdrehen und frieren. Deshalb und weil meine Vorauszahlung inzwischen höher angesetzt ist, als am Anfang (durch die bisherigen Abrechnungen), erwarte ich nun für 2014 eine Gutschrift. Sollte bis dahin mein Widerspruch und die Abrechnung 2013 nicht geklärt sein, würde die Verwaltung die Gutschrift mit der offenen Forderung verrechnen. Das steht ja auch immer drunter.

Jetzt meine konkrete Frage: Wenn ich jetzt so eine Versicherung abschließen würde, könnte ich dann, wenn die besagte erwartete Gutschrift kommt, mithilfe eines Anwalts (den die Versicherung bezahlt, da ich sie diesmal rechtzeitig hatte) die Auszahlung fordern? Oder würde die offene Forderung dem im Weg stehen, weil sie auf der Zeit vor der Versicherung war?

Ich würde gerne herausfinden, ob mir die Rechtsschutzversicherung jetzt noch etwas bringt, auch wenn ein Teil des Problems bereits passiert ist. Die Gutschrift würde ich ja mit dem Argument einfordern, dass die offene Forderung auf einer zu hohen Abrechnung basiert (allerdings ist das Gutachten keine rechtliche Grundlage, das steht dort, es soll nur Aufschluss über die Lage geben).. die Abrechnung, die eine Gutschrift ergeben würde, würde ja auf den ersten Blick nicht zu hoch erscheinen, weil ich weniger verbraucht habe. Allerdings auf meine Kosten, da ich gefroren habe, die Preise wären vermutlich trotzdem noch zu hoch, aber meine Recherche hat ergeben, dass es hier rechtlich leider keine wirklichen Einschränkungen bisher gibt im Bereich der Fernwärme.

Vielleicht kann jemand raten, was ich tun sollte. Gern gebe ich auch noch mehr Auskunft, falls es verwirrend oder nicht ausreichend ist.

Vielen Dank für's Lesen und für jegliche Antworten!

Melody



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  #2  
Alt 16.03.2015, 11:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Rechtsschutzversicherung hier noch sinnvoll?

Hallo Melody,

leider ist dieser Bereich einer, mit denen sich das Forum nicht wirklich befasst. Dennoch möchte ich diesen Beitrag nicht ganz unbeantwortet lassen.

Ich kann nur empfehlen sich an einen freien Versicherungsmakler zu wenden. Dieser kann sicher Auskunft darüber geben, ob die Rechtsschutzversicherung unter den beschriebenen Umständen zieht oder nicht.

Viel Erfolg
__________________

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Stichworte
heizkostenabrechnung, rechtsschutzversicherung

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