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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Unrealistische Nebenkostenabrechnung zum Vorjahr

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.01.2013, 18:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2013
Beiträge: 1
Standard Unrealistische Nebenkostenabrechnung zum Vorjahr

Hallo zusammen,
habe meine Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten (4 Parteien-haus) mit einer Nachzahlung von knapp 500,-€ im vergleich zum Vorjahr wo ich über 300,-€ Guthaben hatte, dies ist eine Differenz von sagen wir einfach 800,-€ was mir persönlich etwas viel erscheint. Hab mir daher die div. Kopien vom Vermieter zum abgleich geben lassen, dabei sind mir einige Unklarheiten bzw. Fehler aufgefallen.

1) sind keine Zählerstände bzw. Zählernummern angegeben

2) Rechnung vom Schornsteinfeger von ca- 58,-€ sind voll auf meiner
Abrechnung mit drauf und auch auf den der anderen Mieter

3) Versicherungen scheinen auf m² aufgeteilt zu sein ist das rechtens so?
- Gesamtbetrag Nebenkosten stimmt nicht mit Gesamtbetrag der
Versicherungen überein
- Versicherung für Umweltschäden darf ja angeblich nicht auf den Mieter
umgelegt werden aber für Elementarschäden meiner Meinung nach ist doch
Sturm, Hagel, Blitz etc. doch Umweltschäden oder?

4) Wasser- und Kanalgebühren unterscheiden sich laut Rechnung und
Nebenkosten (hier nur vom Vorjahr 2011 vorhanden da erst Mitte Januar
erstellt wird)
- Kein direkter Zugriff auf den Kaltwasserzähler da im abgeschlossen
Kellerbereich mit der Heizungsanlage
- laut Vorjahresrechnung ist die Ablesung von der Gemeinde ende Dezember
die Nebenkostenabrechnung bekomme ich aber immer mitte Dezember?!

5) Heizkosten werden auf 30/70 % berechnet aber die kWh Einheiten sind
ohne Bezugsangaben
- obwohl ca. 400 Liter mehr Brennstoff verbrauch wurde (von 2011 auf
2012) ist die gesamt kWh niedriger als im Vorjahr
- da es keinen Wärmezähler an den Heizungsanlagen gibt ist es möglich das
es über die m² abgerechnet wird und ist das legitim?!
> es gibt zwar einen Zähler an einer Leitung aber der angegebene Wert
findet sich nicht in der Nebenkostenabrechnung
- Warmwasser Zählerstand findet sich nicht auf der
Nebenkostenabrechnung, Gesamtverbrauch und Eigenen-, nicht
nachvollziehbar
- beim Nachrechnen der Heizkosten pro kWh kam auch zum vorschein das
der Preis pro einer Einheit von 0,09€ auf 0,14€ erhöht wurde ohne
Mitteilung bzw.Begründung ist das erlaubt?!
- Mietrechnung für angeblichen Wärmezähler (nicht ersichtlich da nur 2te
Seite der Rechnung mit Gesamtbetrag) wird auch voll von allen 4 Parteien
verlangt
6) Angebliche Heizkostenabrechnung eines Dritten:

"1 x Heiz- und Wasserkostenabrechnung für vier Nutzer 121,00
1 x zusätzliche Abrechnung für Mieterwechsel - Heiz- und
Wasserkostenabrechnung 24,00
1 x Nebenkostenabrechnung für vier Nutzer 46,00
4 x zusätzliche Nebenkostenarten pro Nutzer 5,00 - 20,00
1 x zusätzliche Abrechnung Mieterwechsel Nebenkosten 8,00
Gesamt 260,00"


- findet sich auch nicht direkt auf der Nebenkostenabrechnung vielleicht
irgendwo mit reingerechnet, ALLERDINGS finde ich diese Aufstellung an
sich schon seltsam und außerdem fand kein Mieter wechsel im
Verbrauchsjahr 2012 statt.

Erstmal soviel zu meinen Eindrücken vielleicht kann mir ja jemand helfen das etwas zu Verstehen oder hat sogar nen Rat.

MfG



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  #2  
Alt 04.01.2013, 03:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Unrealistische Nebenkostenabrechnung zum Vorjahr

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass dieser Sachverhalt dann doch ein wenig komplex für ein Forum ist und empfehle Ihnen Ihre Abrechnung von einem Anwalt prüfen zu lassen, wenn man bedenkt, dass lt. Statistik jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist.

Dies können Sie auch über unser Portal tun zu einem einmaligen Kostenpunkt von 64,95 EUR, welcher in Anbetracht Ihrer "Differenz" sicherlich tragbar sein sollte. Vorteil: Sie werden von einem Fachmann begleitet!

Sie können sich unser Angebot zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung ja einmal ansehen und dann entscheiden: Nebenkostenabrechnung online vom Anwalt prüfen lassen


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, nachzahlung, nebenkostenabrechnung

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