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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.07.2010, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 1
Standard Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo zusammen.

Wir haben einige Fragen zu unserer Nebenkostenabrechnung und hoffen das dieses Forum uns einw enig hilft.

Also mal von Anfang:
Im Jahr 2009 haben wir unsere alte Wohnung fristgerecht zum 01.05.09 gekündigt und uns mit unserem VM geeinigt das wir bei bereitstellung eines Nachmieters früher aus der Wohnung können.
Wir fanden dann welche die unsere alte Wohnung zum 01.03.09 beziehen wollten. Haben alles geklärt und sind somit zum 01.03. ausgezogen. Zwei Wochen später hat unsere alte Vermieterin uns angerufen und uns mitgeteilt das die Nachmieter jetzt doch nicht einziehen und was wir jetzt machen.
Wir haben wieterhin die Kaltmiete gezahlt (absprache mit Vermieter) und auch weiter uns bemüht Nachmieter zu finden (wir haben die Kosten für Inserate übernommen). Der Ärger der hier entstand lassen wir mal aussen vor.

Jetzt erhielten wir im Juni 2010 eine Nebenkostenabrechnung wo wir sage und schreibe 900€ nachzahlen sollen.Für 4 Monate also von Januar bis Mai, da der vorherige Abrechnungszeitraum bis Dezember ging. Das ist wohl ok.

Dennoch unsere Fragen:
1. Wir wären nicht vorher ausgezogen wenn wir keine Nachmieter gehabt hätten, müssen wir wirklich für die Monate März April die Nebenkosten tragen? Und wenn ja ALLE????Heizung wurde von einer Firma abgelsen und auch auf 4 Monate verteilt nach Heizgradtagen. Hier sind wir der Ansicht das wir hier nur für Januar und Februar zahlen müssen da in den anderen zwei Monaten ja nicht geheizt wurde???

2.Wann liegt bei uns die Verjährung der Nebenkostenabrechnung vor? Wir sind zum 01.03.09 ausgezogen laut Kündigung zum 01.05.09 und die Abrechnung haben wir erst mitte Juni2010 bekommen.

3.Wären wir im Recht wenn wir sagen wir zahlen für 4 Monate Versicherungen, Mülltonne Schornsteinfeger ect. aber nur für 2 Monate Heizung, Niederschlag/Wasser/Abwasser?

Ich finde das 900€ ziemlich viel ist zumal wir für das andere Jahr schon 1500€ NK nachzahlen mussten...

Ich danke schonmal im vorraus und hoffe auf Antwort

LG



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  #2  
Alt 31.07.2010, 12:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Zitat:
Zitat von saskia1105 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Dennoch unsere Fragen:
1. Wir wären nicht vorher ausgezogen wenn wir keine Nachmieter gehabt hätten, müssen wir wirklich für die Monate März April die Nebenkosten tragen? Und wenn ja ALLE????

Ja

Heizung wurde von einer Firma abgelsen und auch auf 4 Monate verteilt nach Heizgradtagen. Hier sind wir der Ansicht das wir hier nur für Januar und Februar zahlen müssen da in den anderen zwei Monaten ja nicht geheizt wurde???

Abgelesen wohl nicht, eher komplett nach der Gradtagtabelle. Und da ist stets der Zeitraum bis zum Ende der Mietzeit maßgebend, weil in den Heizkosten ja auch die Grundkosten von 30 bis 50% enthalten sind.


2.Wann liegt bei uns die Verjährung der Nebenkostenabrechnung vor? Wir sind zum 01.03.09 ausgezogen laut Kündigung zum 01.05.09 und die Abrechnung haben wir erst mitte Juni2010 bekommen.

Die Abrechnung hätte auch am 31.12.2010 bei Ihnen eintreffen dürfen. Ihr Datum des Auszugs ist nicht relevant.

3.Wären wir im Recht wenn wir sagen wir zahlen für 4 Monate Versicherungen, Mülltonne Schornsteinfeger ect. aber nur für 2 Monate Heizung, Niederschlag/Wasser/Abwasser?

Nö, das wären Sie nicht. Und ich denke, nein ich weiß, dass das Gericht es auch so sieht.

Ich finde das 900€ ziemlich viel ist zumal wir für das andere Jahr schon 1500€ NK nachzahlen mussten...

Nachdem Sie im Jahr zuvor soch eine hohe Nachzahlung hatten, warum haben Sie nicht die Verauszahlung (125,- Euro) entsprechend erhöht?

Ich danke schonmal im vorraus und hoffe auf Antwort

LG
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie in der neuen Wohnung die Betriebskostenvorauszahlung an die tatsächlichen Kosten anpassen.
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