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Die Leistung Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht nutzen zu können

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.11.2012, 16:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2012
Beiträge: 1
Standard Die Leistung Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht nutzen zu können

Hallo,

mein Problem ist es, dass in unserem Haus eine Satelliten-Empfangsanlage errichtet wurde auf Antrag unseres Vermieters. Alle Parteien wurden angeschlossen, außer ich, weil mein Internetanbieter die Leitung belegt.

Meine Frage: Muss ich die Kosten für diese Leistung bezahlen, obwohl es nicht in meiner Wohnung anliegt? Und somit auch keine Möglichkeit habe es zu nutzen.

Und gibt es einen Paragraphen im Mietrecht Gesetz, der besagt, wenn die Leistung nicht nutzbar ist, muss Sie nicht bezahlt werden?

Mein Vermieter kennt die Lage und meinte nur "die Kosten sind Bestandteil der Betriebskosten und umlagefähig".

Danke



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  #2  
Alt 20.11.2012, 18:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Die Leistung Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht nutzen zu können

Zitat:
"die Kosten sind Bestandteil der Betriebskosten und umlagefähig".
Ist das auch so im Mietvertrag vereinbart, dass die SAT-Anlage Bestandteil der Betriebskosten ist.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebskosten, fernsehen, nebenkosten, satellitenanlage

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