|
Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Versiegelte Fläche
Hallo,
eine Frage zur Abrechnung unserer Vermieterin zu "Versiegelte Fläche": Gesamtwohnfläche: 320qm Vermieter Wohnfläche: 230qm Unsere Wohnfläche: 90qm Versiegelte Fläche: 172qm Ergibt laut Vermieter: >>> Wohnung: 90qm Abstellplatz: 15qm Gesamt: 105qm x 0,32Euro =33.60Euro <<< Kann wohl nicht wahr sein Versiegelte Fläche: 172qm unser "Anteil" 105qm Laut dieser Rechnung müssten wir wohl die Größere Wohnfläche haben??? Geh ich recht mit dieser Annahme? Grüße.... Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Mietmaster (09.07.2013 um 19:43 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Versiegelte Fläche...
Ihr Anteil an den Kosten für das Niederschlagswasser wird nach der Wohnungsgröße in m² berechnet. Das wären hier 23,68%.
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Versiegelte Fläche...
Hallo Regenmacher....
Danke für die Antwort |
|
Stichworte |
niederschlagswasser |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fläche - Räumdienst / Winterdienst | thomas26 | Rechte und Pflichten | 4 | 04.12.2010 09:32 |