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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Steuerberater abrechenbar, Abwasserabrechnung OK?
Hallo,
ich habe 2 Fragen zur eigenartigen Nebenkostenabrechnung meines Vermieters. Frage 1: Ist es erlaubt Kosten für den Steuerberater in einer Nebenkostenabrechnung mit aufzuführen? Ich habe keine Ahnung wofür der überhaupt notwendig ist. Frage 2: In unserer Wohnung gibt es sowohl einen Warm- als auch Kaltwasserzähler. Mit diesen wird das Frischwasser abgerechnet. Das Abwasser (!!nicht Niederschlagswasser) wird allerdings nach Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet, obwohl es die Zähler gibt! Ist das rechtens? Verstehen könnte ich noch die Abrechnung pro Anzahl Bewohner, aber pro Quadratmeter? Ich habe mal mit dem aktuellen Abwasserpreis gerechnet und komme damit auf einen deutlich geringeren Betrag. Falls ich die Zahlungen zurückverlangen wollte, wie lange hätte ich dafür Zeit? Geht dies noch, nachdem ich den Verrechnungsscheck mit der Rückzahlung des Vermieters eingelöst habe? Schönen Dank für jede Hilfe, Geron |
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#2
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Hallo Geron,
also ein Steuerberater ist teilweise für einen Vermieter schon notwenig. Ob dieser nun die Buchhaltung bei größeren Immobilien übernimmt oder teilweise auch damit beauftragt wird die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen gilt als Pflicht für den Vermieter, es sei denn es wurden Pauschalen innerhalb des Mietvertrags vereinbart. Dieser Pflicht hat der Vermieter nachzukommen. Sollte er Dritte heranziehen und dadurch entstehen Kosten, so sind diese meiner Meinung nach nicht auf den Mieter umlegbar. Zur Abrechnung des Abwassers sei gesagt, dass jede Abrechnung nach einem Schlüssel zu erfolgen hat. Dieser Schlüssel kann z.B. eine Abrechnung pro Kopf, pro Wohnpartei, nach qm oder ähnlichem erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtkosten, die angefallen sind umgelegt werden und nicht mehr. Wenn jedoch Zähler für jeden Haushalt installiert sind, so sollte nach dieser exakten Form abgerechnet werden. Schau mal in deinen Mietvertrag, ob bei den umlagefähigen Kosten die Schlüssel zur Abrechnung verzeichnet sind. An diese ist der Vermieter dann auch gebunden. Dass du die Nebenkosten bereits gezahlt hast ist nicht von Vorteil, da eine Zahlung teilweise auch einer Einverständniserklärung gleich kommt. Somit hast du das beste Druckmittel leider und vermutlich unbewusst aus der Hand gegeben. Ich würde dennoch einmal empfehlen, dich vielleicht an den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden, denn der Mieterbund besagt, dass ca. 50% der zugestellten Nebenkostenabrechnungen nicht stichhaltig und rechtens sind. Vielleicht kannst du über einen Fachmann auch im Nachhinein noch etwas regeln. Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Zitat:
Bzgl. des stillschweigenden Einverständnisses durch Nachzahlung. Ich habe nicht nachgezahlt, ich habe eine Rückzahlung bekommen, da die Nebenkosten zu hoch angesetzt waren. Gilt das dann auch als Einverständnis? Schöne Grüße |
#4
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Hallo Geron,
bei einer Rückzahlung von Nebenkosten durch den Vermieter verhält es sich natürlich anders. Die Rückzahlung kannst du ja nicht beeinflussen. Dennoch sollte kurzfristig ein Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden, wenn Zweifel an den Berechnungsgrundlagen bestehen. Generell hast du als Mieter das Recht, die Grundlagen sowie die Belege, die zur Aufstellung der Nebenkostenabrechnung herangezogen wurden einzusehen. Hieraus sollte sich auch ergeben, ob auf Grund eines Vorjahreswertes, oder nach Zähler abgerechnet wurde. Bitte doch einfach deinen Vermieter, dir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollten weitere Zweifel an der Nebenkostenabrechnung bestehen, so kann ich auch nochmalig empfehlen den Mieterbund oder einen Mietverein mit hinzuzuziehen und die Abrechnung prüfen zu lassen. So geht es dann mit rechtlichem Beistand in die nächste Runde. Wenn noch Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter. Und sei so freundlich und halte uns mal auf dem Laufenden. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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