Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Steuerberater abrechenbar, Abwasserabrechnung OK?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.02.2009, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 2
Standard Steuerberater abrechenbar, Abwasserabrechnung OK?

Hallo,

ich habe 2 Fragen zur eigenartigen Nebenkostenabrechnung meines Vermieters.

Frage 1: Ist es erlaubt Kosten für den Steuerberater in einer Nebenkostenabrechnung mit aufzuführen? Ich habe keine Ahnung wofür der überhaupt notwendig ist.

Frage 2: In unserer Wohnung gibt es sowohl einen Warm- als auch Kaltwasserzähler. Mit diesen wird das Frischwasser abgerechnet. Das Abwasser (!!nicht Niederschlagswasser) wird allerdings nach Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet, obwohl es die Zähler gibt!
Ist das rechtens?

Verstehen könnte ich noch die Abrechnung pro Anzahl Bewohner, aber pro Quadratmeter? Ich habe mal mit dem aktuellen Abwasserpreis gerechnet und komme damit auf einen deutlich geringeren Betrag.

Falls ich die Zahlungen zurückverlangen wollte, wie lange hätte ich dafür Zeit? Geht dies noch, nachdem ich den Verrechnungsscheck mit der Rückzahlung des Vermieters eingelöst habe?

Schönen Dank für jede Hilfe,

Geron



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 05.02.2009, 16:36
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Geron,

also ein Steuerberater ist teilweise für einen Vermieter schon notwenig. Ob dieser nun die Buchhaltung bei größeren Immobilien übernimmt oder teilweise auch damit beauftragt wird die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen gilt als Pflicht für den Vermieter, es sei denn es wurden Pauschalen innerhalb des Mietvertrags vereinbart. Dieser Pflicht hat der Vermieter nachzukommen. Sollte er Dritte heranziehen und dadurch entstehen Kosten, so sind diese meiner Meinung nach nicht auf den Mieter umlegbar.

Zur Abrechnung des Abwassers sei gesagt, dass jede Abrechnung nach einem Schlüssel zu erfolgen hat. Dieser Schlüssel kann z.B. eine Abrechnung pro Kopf, pro Wohnpartei, nach qm oder ähnlichem erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtkosten, die angefallen sind umgelegt werden und nicht mehr. Wenn jedoch Zähler für jeden Haushalt installiert sind, so sollte nach dieser exakten Form abgerechnet werden.

Schau mal in deinen Mietvertrag, ob bei den umlagefähigen Kosten die Schlüssel zur Abrechnung verzeichnet sind. An diese ist der Vermieter dann auch gebunden.

Dass du die Nebenkosten bereits gezahlt hast ist nicht von Vorteil, da eine Zahlung teilweise auch einer Einverständniserklärung gleich kommt. Somit hast du das beste Druckmittel leider und vermutlich unbewusst aus der Hand gegeben.

Ich würde dennoch einmal empfehlen, dich vielleicht an den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden, denn der Mieterbund besagt, dass ca. 50% der zugestellten Nebenkostenabrechnungen nicht stichhaltig und rechtens sind. Vielleicht kannst du über einen Fachmann auch im Nachhinein noch etwas regeln.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.02.2009, 11:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen

Zur Abrechnung des Abwassers sei gesagt, dass jede Abrechnung nach einem Schlüssel zu erfolgen hat. Dieser Schlüssel kann z.B. eine Abrechnung pro Kopf, pro Wohnpartei, nach qm oder ähnlichem erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtkosten, die angefallen sind umgelegt werden und nicht mehr. Wenn jedoch Zähler für jeden Haushalt installiert sind, so sollte nach dieser exakten Form abgerechnet werden.

Schau mal in deinen Mietvertrag, ob bei den umlagefähigen Kosten die Schlüssel zur Abrechnung verzeichnet sind. An diese ist der Vermieter dann auch gebunden.

Dass du die Nebenkosten bereits gezahlt hast ist nicht von Vorteil, da eine Zahlung teilweise auch einer Einverständniserklärung gleich kommt. Somit hast du das beste Druckmittel leider und vermutlich unbewusst aus der Hand gegeben.

Mietrecht-Einfach
Zur Abrechnung des Abwasssers habe ich im Standardvertrag des Vermieterbundes drinstehen, dass nach Zählern abgerechnet wird wenn möglich. Allerdings gibt es hierzu die Ausnahme, und zwar wenn die Stadt die Abwasserkosten schon zu Beginn des Jahres quasi vorab abrechnet auf Basis der Kosten des letzten Jahres. Es gibt wohl einige Städte (z.B. auch Düsseldorf) die so verfahren. Allerdings weiß ich nicht wie es bei mir in Aachen ist und wo ich das erfahren könnte.

Bzgl. des stillschweigenden Einverständnisses durch Nachzahlung. Ich habe nicht nachgezahlt, ich habe eine Rückzahlung bekommen, da die Nebenkosten zu hoch angesetzt waren.

Gilt das dann auch als Einverständnis?

Schöne Grüße
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.02.2009, 15:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Geron,

bei einer Rückzahlung von Nebenkosten durch den Vermieter verhält es sich natürlich anders. Die Rückzahlung kannst du ja nicht beeinflussen. Dennoch sollte kurzfristig ein Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden, wenn Zweifel an den Berechnungsgrundlagen bestehen.

Generell hast du als Mieter das Recht, die Grundlagen sowie die Belege, die zur Aufstellung der Nebenkostenabrechnung herangezogen wurden einzusehen. Hieraus sollte sich auch ergeben, ob auf Grund eines Vorjahreswertes, oder nach Zähler abgerechnet wurde. Bitte doch einfach deinen Vermieter, dir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sollten weitere Zweifel an der Nebenkostenabrechnung bestehen, so kann ich auch nochmalig empfehlen den Mieterbund oder einen Mietverein mit hinzuzuziehen und die Abrechnung prüfen zu lassen. So geht es dann mit rechtlichem Beistand in die nächste Runde.

Wenn noch Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter. Und sei so freundlich und halte uns mal auf dem Laufenden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Steuerberater abrechenbar, Abwasserabrechnung OK?