Abrechnungszeitraum für Betriebskosten
Ich bin letzten Oktober in die eingezogen, nun hat mit der Vermieter eine Abrechnug für den Zeitraum vom Oktober bis Dezember letzten Jahren geschickt.
In den meisten Beratungsseiten steht, daß der Abrechnungszeitraum zwölf Monate betragen muß. Im Mietvertrag steht wörtlich dies: "Die Voauszahlungen werden jährlich einmal abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Jahr. Falls vom Vermieter nichts anderes bestimmt ist, ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr." Der Vermieter folgert daraus, daß das Kalenderjahr als Grundlage der Abrechnung hergenommen werden kann. Hat er recht? |
AW: Abrechnungszeitraum für Betriebskosten
Zitat:
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