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pastafrass 06.07.2011 04:53

Abrechnung falsch, wie weiter
 
Ah es geht.

GuMo!

Fragen über Fragen zur Abrechnung:

Muss der Vm den Strom der Heizpumpe bei Heizkosten sepparat aufführen oder geht das da mangels Zähler einfach über Allgemeinstrom?

Muss er bei Allgemeinstrom den Anbieter sowie Anfangs und Endstand bennennen?

Bei Versicherungen fehlt der Anbieter und die Art.

Winterdienst ( wir fegen) stehen exakt 50 Euro. Das kommt mir komisch vor . Soviel ( 4 Parteien) für Besen, Schieber+Salz? Und das ist vom Januar. November hatte er schonmal angeblich 51 Euro komma was diesen Posten, allerdings auf der anderen Abrechnung.
Geht das eben einfach ohne Beleg?

Danke

Regenmacher 06.07.2011 09:02

AW: Abrechnung falsch, wie weiter
 
Zitat:

Muss der Vm den Strom der Heizpumpe bei Heizkosten sepparat aufführen oder geht das da mangels Zähler einfach über Allgemeinstrom?
Dieser Strom wird über Allgemeinstrom abgerechnet. Ein eigener Zähler ist nicht erforderlich. Erlaubt wäre aber auch eine Pauschale, die am Energieverbrauch (Öl, Gas) gekoppelt ist. Ist für die Mieter aber teurer. Die Angabe des Verbrauchs in kWh ist ausreichend. Man kann sich ja die Rechnung des Stromlieferanten zeigen lassen.

Zitat:

Bei Versicherungen fehlt der Anbieter und die Art.
Lassen Sie sich die Originalrechnungen zeigen. Dazu ist der Vermieter verpflichtet. In der Abrechnung muss er die Versicherung nicht nennen.

Zitat:

Winterdienst ( wir fegen) stehen exakt 50 Euro
Vermieter, nicht Forum fragen. Schneeschieber muss der Vermieter bezahlen, Streusalz, o.ä. die Mieter.

pastafrass 06.07.2011 11:29

AW: Abrechnung falsch, wie weiter
 
Also der VM muss Besen und Schneeschieber selbst zahlen? Echt? Haben sie eine Quelle?

Ich wollte ja nur wissen ob es nicht etwas hoch vorkommt quasi 100 Euro für Wintermaterial binnen 3 Monate für 4 Mietparteien...

Danke für die ersten Tipps

pastafrass 09.07.2011 17:44

AW: Abrechnung falsch, wie weiter
 
Noch ne Frage bitte:

Laut Techem Punkt Abrechnungsservice. Wohl gemerkt sind die Erfassungskosten sepparat erfasst.
Muss den Abrechnungsservice der Vm zahlen, richtig?
Kann ich irgendwie den Vm ( auf Kulanz?) bitten die Gebühren für die Vorjahre auch zu erstatten?

Gibts da Urteile?

Lg

Regenmacher 10.07.2011 17:16

AW: Abrechnung falsch, wie weiter
 
Die Erfassung und Abrechnung der Heizkosten durch einen Dienstleister sind auf die Mieter umlegbar, also nichts mit Erstattung der Vorjahre.

Sie sollten sich mal die Betriebskostenverordnung durchlesen:

http://www.deutschesmietrecht.de/Ext...bskostenVO.pdf

pastafrass 10.07.2011 19:38

AW: Abrechnung falsch, wie weiter
 
Ja ja die Erfassungskosten sind ja separat aufgeführt und dann unter sonstiges nochmal Abrechungsservice...


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