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bulb 15.07.2011 14:49

Frage zu Betriebskosten und Personenaufzug
 
Ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung. Wir wohnen in dieser Wohnung jetzt seit ca. 1/2 Jahr. In dem Haus ist ein Personenaufzug installiert, der auch im Vertrag unter den Betriebskosten genannt ist.

Das Problem ist, dass man uns bei Einzug keinen Schlüssel für den Fahrstuhl ausgehändigt hat. Wir haben das damals zur Kenntniss genommen und sind implizit davon ausgegangen, dass der Fahrstuhl - wohl auf Entscheidung der Vormieter - nicht in den Betriebskosten sei ( weil wir ihn nicht brauchen).

Leider ist dem aber nicht so, nachdem ich die Rechnung für die Betriebskosten für 2010 erhalten habe. Ich sehe ein, dass der Fahrstuhl im Vertrag genannt ist und man sich wegen des fehlenden Schlüssels hätte mit dem Vermieter in Verbindung setzen können. Könnte es (auch rechtlich) dennoch einen begründeten Anlass geben, die Betriebskosten für den Fahrstuhl zurückzufordern, da wir ja faktisch keinen Zugang hatten? Der Vermieter meint nein und gibt eben die obigen Gründe an.

Regenmacher 15.07.2011 21:11

AW: Frage zu Betriebskosten und Personenaufzug
 
Zitat:

Könnte es (auch rechtlich) dennoch einen begründeten Anlass geben, die Betriebskosten für den Fahrstuhl zurückzufordern, da wir ja faktisch keinen Zugang hatten?
Nein, leider nicht!

Eine rechtliche fundierte Auskunft erhalten Sie aber bei einem Anwalt.


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