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Ladylove1 29.08.2011 15:50

Zahle Umlagen, bekomme jedoch kein Holz geliefert
 
Hallo,ich wohne nun jetzt 6 Monate in meiner WHG,leider hat meine Vermieterin ein problem mit der Realität,sie sagte das ihr ganzes Haus neu mit Elektro Kabel erneuert werden muss,und das bis ende August alle Räumlichkeiten mit einer Heizung ausgestattet sein sollten,leider ist das nicht der Fall.Ich zahle Moantlich 90 Euro Holz und das seit 6 Monaten,davon habe ich vielleicht 50 Euro an Holz verbraucht.Mein Heisswasser läuft über einen Durchlauferhitzer,also zahle ich Holz ohne nutzen davon zuhaben.Jetzt fägt die Heizperiode an,leider hat sie immer noch kein Holz bestellt,zumindestens sagt sie,es wäre Bestellt,nur noch keine zusage vom Lieferanten,das habe ich noch nie gehört.Einfach,sie hat das Geld ausgegeben,denn sie hatte mir schon 4 verschiedene Termine genannt,und die letzte Aussage war,das sie nicht wüsste wann die Lieferung käme.Ich würde gerne eine Mietkürzung machen,weiss aber nicht wie hoch diese sein darf,außerdem kann ich keine Deckenlampe im Wohnzimmer befestigen,da das Kabel schwarz gebrannt ist,und nur 1 Steckdose zur Verfügung habe,so auch im Bad,keine Steckdose und Lampe angeschlossen,muß mit einem Verlängerungskabel meinen Fön benutzen......Kann mir bitte jemand helfen.....D
Danke schon mal.....

Regenmacher 29.08.2011 16:24

AW: Zahle Umlagen, bekomme jedoch kein Holz geliefert
 
Zitat:

und das seit 6 Monaten,davon habe ich vielleicht 50 Euro an Holz verbraucht
Woher kennen Sie den Preis für das Holz so genau?

Zitat:

Mein Heisswasser läuft über einen Durchlauferhitzer,also zahle ich Holz ohne nutzen davon zuhaben.
Was ist das denn für eine Logik? Ich bezahle auch jeden Monat eine Vorauszahlung auf die Heizkosten, die ich dann aber im Winter und nicht im Sommer verbrauche.

Dass Sie das Wasser mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmen müssen, war schon bei Ihrem Einzug Tatsache. Also warum jammern Sie?

Zitat:

Ich würde gerne eine Mietkürzung machen,weiss aber nicht wie hoch diese sein darf,
Mit welcher Begründung? Die Mängel, die Sie ansprechen waren schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden, d.h. Sie haben die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Eine Minderung wäre nur möglich, wenn eine Verschlechterung der Mietsache gegeben wäre. Das ist aber nicht der Fall.

Warten Sie die Heizperiode ab, wenn dann kein Holz zum Heizen vorhanden ist, dann können Sie die Miete mindern.


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