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keppes 21.09.2011 09:47

Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus
 
Hallo,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches im Keller eine Kabelanlage mit Verteiler von Unitymedia hat. Leider ist meine Wohnung, die einzige im Haus, die nicht am Kabelanschluss angeschlossen ist. Stattdessen "hängt" mein Fernseher an einer 60cm Satschüssel, die entweder vom Vormieter oder dem Vermieter stammt. Nun will ich aber über Kabel fernsehen.

Ein Elektriker wird heute ein Kabel vom Dachboden in den Keller ziehen und somit auch meine Wohnung ans Kabel anschliessen. Ein entsprechendes Kabelrohr ist vorhanden.
1. Frage: Wer bezahlt den Elektriker? Ich oder der Vermieter? Ich habe als Mieter ein Recht auf Informationsfreiheit, wird dieses durch die Satanlage abgedeckt?

Der Elektriker meinte, dass der Vermieter sich mit Unitymedia in Verbindung setzen muss, da nur UM-Mitarbeiter am Verteiler arbeiten und meine Wohnung anschliessen dürfen.
2. Frage: Muss ich den UM-Media Termin bezahlen? Bei der Verteileranlage handelt es sich doch eigentlich um den Besitz des Vermieters, der den Fernsehempfang ermöglichen muss.

Im Mietvertrag ist der Fernsehempfang überhaupt nicht geregelt (weder Kabel noch Satanlage). Es taucht lediglich ein allgemeiner Posten "Nebenkosten" auf.
3. Frage: Könnte der Vermieter nach der Umstellung auf Kabel, die Nebenkosten erhöhen oder mir die "Moderniesierung" in Rechnung stellen?

Ich hoffe, dass mir jemand gute Tipps liefern kann und bedanke mich schon mal im Vorfeld:)

Regenmacher 21.09.2011 12:28

AW: Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus
 
Zitat:

Nun will ich aber über Kabel fernsehen.
Warum? Sind Ihnen die Kosten bekannt?

Zu 1. Den Anschluss für Ihre Wohnung müssen Sie bezahlen. Ihr VM ist nur verpflichtet, den Kabelbetreiber arbeiten zu lassen, für die Rechnung muss der Mieter aufkommen.

Mietrecht: Kabelanschluss, Kabelfernsehen usw.

Zu 2. Wenn Sie Kunde bei Unity werden, dann werden die auch den Anschluss kostenlos vornehmen.

Zu 3. Neben den Kabelgebühren, die Sie an den Betreiber entrichten, sind die laufenden Kosten für die Anlage (Strom, Wartung, etc.) umlagefähig.


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