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J.B. 23.09.2011 23:29

Heizkosten und Betriebskosten Guthaben
 
Darf eine Hausverwaltung das Guthaben der Heiz u. Betriebskosten ohne Zustimmung des Mieters einfach Nutzen, um dessen Mietrückstand auszugleichen und wenn NEIN, worauf kann ich mich Beruffen z.B.: §§§§ oder Urteile vom Gericht.
Wer kann mir Helfen !!!

Regenmacher 24.09.2011 08:37

AW: Heizkosten und Betriebskosten Guthaben
 
Sie haben Mietschulden und der Verwaltung ist daran gelegen, dass diese Schulden schnellstmöglich ausgeglichen werden. Was soll daran Unrecht sein, oder wäre Ihnen ein Mahnbescheid, bzw. eine Kündigung lieber?

Ich könnte Ihnen jede Menge Paragraphen nennen, die das Vorgehen der Hausverwaltung stützen. Anders lautende Paragraphen müssten Sie schon selbst suchen. Vielleicht hilft Ihnen ein Anwalt oder Google dabei.


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