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-   -   Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/nebenkostenabrechnung-bei-mieterwechsel-1280.html)

Elchjäger 14.10.2011 13:06

Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
 
Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Wir haben einen Mieter der zum 01.04.2010 in die Wohnung eingezogen ist. D.h. er hat im Jahre 2010 9 Monate in der Wohnung gewohnt. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 habe ich mit 9 Monaten berechnet. Jetzt haben wir Post vom Mieterbund bekommen, die uns immer wieder schreiben das wir für 12 Moante abrechnen müssen. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Mieter nur 9 Monate in der Wohnung gewohnt hat. Selbst wenn ich jetzt vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011 abrechne, habe ich für dieses Jahr das selbe Problem, denn unser Mieter zieht zum 31.10.2011 aus. Dann kann ich wieder nicht für 12 Monate abrechnen.
Wie mach ich die Nebenkostenabrechnung richtig?
Danke für die Hilfe - ich stehe nämlich echt auf dem Schlauch.

Regenmacher 14.10.2011 13:30

AW: Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
 
Eine Betriebskostenabrechnung muss immer für 12 Monate erstellt werden, das kann das Kalenjahr sein, muss es aber nicht. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Wenn ein Mieter aber zu einem anderen Zeitpunkt als der Abrechnungszeitraum ein- oder auszieht, dürfen sie anteilmäßig nur die Monate berechnen, in denen er in der Wohnung wohnt.

Wie man das berechnet, muss ich doch wohl nicht vormachen, oder? Ihre nächste Frage sollten Sie aber in einem speziellen Vermieterforum stellen. Dort können Sie lesen und lernen, wie solche Dinge zu handhaben sind.

Recht-Einfach 14.10.2011 15:02

AW: Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
 
Ich verstehe in dieser Lage auch die Haltung des Mieterbundes nicht.

Wie mein Vorredner schon sagte ist der Vermieter verpflichtet über 12 Monate abzurechenen, dies kann jedoch im Jahr des Einzugs oder Auszugs variieren, da hier der tatsächliche Verbrauch monatsgenau abgerechnet werden muss.

Sie sollten also den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010 (wenn ich richtig gerechnet habe und das der Tag des Auszugs ist) bedenkenlos geltend machen können.


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