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time-less 17.10.2011 10:45

Nebenkosten 2009 ohne Belege
 
Ich habe nach langen bitten und betteln und letztendlich durch ein Einschreibebrief, endlich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten. Allerdings ohne jegliche Belege und das obwohl ich im Einschreibebrief ausdrücklich darauf hingewiesen habe, das ich diese für die letzten Jahren haben möchte (Kopien). Dazu muss ich sagen, das unsere Vermieterin bislang uns diese immer verweigert hatte und wir ein Stückchen Blatt bekommen haben, wo irgendwelche Beträge aufgelistet waren. Daher bat ich im letzten Schreiben darum, mir diese Belege nun vorzulegen, den ich kann ja auch irgendwas behaupten, obwohl es evtl. nicht stimmt. Misstrauisch wurden wir vor einem Jahr, als sie uns bei der Wasserablesung (sie wollte es da unbedingt selbst machen, obwohl wir das immer selbst an die Gemeinde durchgegeben haben) eröffnet hatte, das ein Zählerstand für 2009 nicht durchgegeben wurde an die Gemeinde, was nicht sein kann, da ich den höchst persönlich dort abgegeben hatte und das wir nichts an Rückzahlung zu erwarten hätten. Nunja, nun gerade deswegen und um es mit eigenen Augen zu sehen, wollte ich die Unterlagen. Ich möchte das alles selbst ausrechnen und überprüfen. Soviel ich jetzt gelesen hatte, ist es mein gutes Recht die Unterlagen zu verlagen, aber auf meiner Suche nach dem Gesetz danach (Mietrecht) habe ich nichts gefunden. Kann mir da jemand hier weiterhelfen? Wo das im Gesetzbuch steht, das sie verpflichtet ist, mir Kopien auszuhändigen, auf verlangen!?

Dann ist noch etwas. Seit 6 Jahren leben wir nun in dem Haus, bei Mietvertrag unterzeichnung haben wir die Vermieterin darauf hingewiesen das unser Lohn erst gegen 12. jeden MOnats verbucht ist, und wir erst da zahlen können. Sie meinte zu damaligen Zeit, das wäre kein Problem. Im Mietvertrag steht allerdings der 1. jeden MOnats, aber das war schon alles vorgeschrieben und sie sagte, das ist schon in Ordnung wenn wir es da zahlen. Jetzt, beschwert sie sich, das es zu spät kommt und hat uns für die Abrechnung 2009 verzugszinsen auferlegt, mit der Begründung, sie könne ihren Kredit nicht rechtzeitig bezahlen und hätte verzugszinsen, für die ich aufkommen soll! Kann sie das? Sie hat es all die Jahre ja akzeptiert und was habe ich mit ihren Schulden zu tun?

Regenmacher 17.10.2011 13:54

AW: Nebenkosten 2009 ohne Belege
 
Zitat:

Soviel ich jetzt gelesen hatte, ist es mein gutes Recht die Unterlagen zu verlagen, aber auf meiner Suche nach dem Gesetz danach (Mietrecht) habe ich nichts gefunden. Kann mir da jemand hier weiterhelfen? Wo das im Gesetzbuch steht, das sie verpflichtet ist, mir Kopien auszuhändigen, auf verlangen!?
Da haben Sie aber ganz falsch gelesen, denn dieses Gesetz werden Sie nicht finden, weil es das nicht gibt. Sie haben einzig das Recht, Einblick in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Üblich sind dazu die gängigen Geschäftszeiten in den Räumen des Vermieters. Machen Sie einen Termin aus, an dem Sie dann Fotos der betreffenden Rechnungen machen können.

Laut Gesetz hat die Miete spätestens am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters einzugehen. Andere Zahlungstermine hätten schriftllich fixiert werden müssen.

Aber wann haben Sie denn die Betriebskostenabrechnung für 2009 erhalten? Für diesen Zeitraum ist die Zeit (12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeittraums) längst vorbei.

time-less 25.10.2011 08:20

AW: Nebenkosten 2009 ohne Belege
 
Die Betriebskostenabrechnung haben wir vor einer Woche erhalten, wohl gemerkt für das Jahr 2009. Für das Jahr 2010 haben wir immernoch keine. Unsere Vermieterin drückte sich die ganze Zeit davor, diese an uns auszuhändigen, so wie immernoch für das Jahr 2010. Jetzt haben wir ein DIN A4 Blatt bekommen, mit irgendwelche Eurozahlen, zusammengerechnet und das wars. Etwas von Verbrauch etc. steht nicht dabei, einzug und alleine die Kosten, mehr nicht. Da sie mir immernoch die Einsicht verweigert, rechne ich zu 100% damit, das sie uns übers Ohr gehauen hat, mit der Abrechnung. Ich werde mir jetzt wohl ein Anwalt suchen müssen, auch aufgrund andere Dinge.

Recht-Einfach 01.11.2011 11:19

AW: Nebenkosten 2009 ohne Belege
 
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