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Dr. Gorbitsch 02.03.2009 15:13

Nebenkostenabrechnung / Firma
 
Hallo Leute,
ich bin neu hier und habe gleich mal ne Frage.
Ich wohne als einziger Mieter in einem Haus in dem sich noch eine Computerfirma / Netzwerkfirma befindet. Mein Vermieter hat jetzt innerhalb der Betriebskostenabrechnung meinen Anteil aus Steuern und Versicherungen aufgrund der bewohnten Fläche errechnet. Entspricht ca. 33 % Gesamtkosten.
Bei ca. 1800 € ist das dann schon ein stolzes Sümmchen.
Ist das so in Ordnung oder muß die Firma einen höheren Anteil bezahlen, da, wie ich annehme, die Kosten für Versicherung und Grundsteuern bei Gewerbetreibenden höher sind als bei "normalen" Mietern bzw. Mietwohnungen.

Gruß Ruben

Recht-Einfach 10.03.2009 11:29

Hallo Dr. Gorbitsch,

ich schlage vor mal die letzten beiden Nebenkostenabrechnungen miteinander zu vergleichen. Denn Grundsteuer und Versicherung müssen für ein Gebäude gezahlt werden, ob es bewohnt ist oder auch nicht. Also sollten die Beträge auch dementsprechend gleich bleiben.
Sollten diese Werte also nicht allzu stark voneinander abweichen, so scheint mir die Nebenkostenabrechnung in diesen Punkten in Ordnung zu sein.

Als weiteren Schritt hat der Mieter auch das Recht auf Einsicht der Belege, die als Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung dienten.


Mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach

Dr. Gorbitsch 10.03.2009 17:03

Danke für die Antwort,
ich hatte nur gelesen, das es in der Nebenkostenabrechnung bei gemischt (Wohneinheit/Gewerbeeinheit) genutzen Häusern, eine klare Aufschlüsselung zwischen Gewerbe und Wohneinheit geben muß, um den "normalen" Mieter nicht mit Kosten für die Firma zu belasten.
Auf vorrangegangene Nebenkostenabrechnungen kann ich leider nicht zurückgreifen, da dies meine 1. Abrechnung in dieser Wohnung war. Diese Abrechnung wurde auch erst auf Nachfrage und nach Ablauf der Jahresfrist erstellt. Weiterhin ist die Abrechnung ohne Ersteller und genauer Aufstellung der Einzelposten gefertigt und wurde mir per E-Mail zugesand.
Es ist also nicht nachvollziehbar wer sie erstellt hat.


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