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steini1988 14.12.2011 08:01

Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
 
Hi, ich habe folgendes Problem ich bin vor ca 3-4 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen, ich habe in der Zeit in der ich da gewohnt habe (29,5 Monate) nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. War meine erste Wohnung deswegen hab ich mir da nich wirklich gedanken drüber gemacht, außerdem hab ich nur 35€ Nebenkosten im Monat bezahlt.
Jetzt habe ich allerdings ne Abrechnung für den kompletten zeitraum bekommen, was ja so nicht richtig sein kann. Außerdem wird jetzt meine Kaution einbehalten bis ich die Nebenkosten bezahlt hab(125€ sind noch offen).

Ist das so alles korrekt?

Gruß,

Patrick

Regenmacher 14.12.2011 08:39

AW: Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
 
Zitat:

Ist das so alles korrekt?
Nein!

Betriebskostenabrechnungen müssen immer für jeweils 12 Monate abgerechnet werden. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Wenn wir davon ausgehen, dass es in diesem Fall das Kalenderjahr ist, dann wären die Abrechnungen für 2010 und 2011 noch offen.

Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter beweisbar zuzusenden/übergeben.

Weisen Sie die Rechnung zurück. Schreiben Sie nur ganz kurz, dass diese Abrechnung nicht dem "§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten" entspricht und verweigern Sie die Zahlung. Soll sich Ihr Exvermieter schlau machen, wo der Fehler liegt. Sie müssen ihn nicht darauf aufmerksam machen.

In diesem Lexikon finden Sie alle Informationen zum Thema Mietwohnung. Z.B. unter " B " alles über Betriebskosten: Mietrechtslexikon

steini1988 14.12.2011 12:18

AW: Nebenkostenabrechnung für 29,5 Monate
 
Hi, danke für die schnelle Antwort ich werde heute noch ein schreiben an meinen Vermieter verfassen. Wenn es neuigkeiten gibt werde ich diese Posten.

Gruß,

Patrick


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