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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.01.2012, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 3
Standard Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Hallo liebe Foren Mitstreiter,

ich habe eine Frage zu der ich gerne eine Meinung hätte.

Angenommen ein Vermieter hat 4 Reihenhäuser und vermietet diese. Jedes Jahr verlangen Institutionen von diesen 4 Mietern eine Nebenkostenabrechnung (Arge, Wohngeldamt, Kindergeldstelle für Kindergeldzuschuss oder andere). Die Mieter sprechen den Vermieter jedes Jahr immer wieder darauf an und bekommen jedes Jahr die selbe Aussage, dass es bei ihm keine Nebenkostenabrechnungen gibt und das man froh sein soll.

Durch die fehlende Abrechnung können die höheren oder niedrigeren Kosten durch die Mieter A,B,C und D nicht entsprechend geltend gemacht werden. Nach 7 Jahren Mietverhältnis schickt der Vermieter ohne Vorwarnung eine Nebenkostenabrechnung für die letzten Jahre. Eins ist klar: abrechenbar wären nur die letzten 2 Jahre wegen der Verjährung.

Angenommen dieses Verhalten legt der Vermieter bei allen (insgesamt 4) Mietparteien an den Tag.

Darf er dann für sich trotzdem die letzten 2 Jahre nachfordern, oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf das sich Mieter A,B,C und D berufen können, da diesen 7 Jahre lang immer wieder gesagt wurde dass es keine Abrechnungen gibt und geben wird ?

Würde mich freuen dazu eine Meinung zu hören. Vielleicht hat ja jemand Lust meinen fiktiven Fall durchzulesen

Gruß
Charly



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  #2  
Alt 26.01.2012, 10:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

1. Was ist exakt zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart?

2. Sollte die Vereinbarung nicht angreifbar sein, dann endet die Frist zur Zahlung genau 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Eine längere Verjährung gibt es für Forderungen des Vermieters nicht.

Mietrecht: die Verjährung mietrechtlicher Ansprüche

3. Wegen einer möglicherweise Duldung, dass keine Betriebskosten zu zahlen sind, müssten Sie einen Anwalt für Mietrecht befragen. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser Fall eintritt.
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  #3  
Alt 26.01.2012, 14:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Zitat:
Darf er dann für sich trotzdem die letzten 2 Jahre nachfordern, oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf das sich Mieter A,B,C und D berufen können, da diesen 7 Jahre lang immer wieder gesagt wurde dass es keine Abrechnungen gibt und geben wird ?
Da wäre erst mal die Frage zu klären ob der Vermieter überhaupt verpflichtet ist NK-Abrechnungen zu erstellen. Das muß er nämlich nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso wenn zu Betriebskosten nichts oder eine Pauschale vereinbart wurde.
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  #4  
Alt 29.01.2012, 19:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich setze für den Fall mal folgendes voraus, was im Mietvertrag steht:

"Die von dem Mieter zu zahlenden Neben- und Betriebskosten werden von dem Vermieter nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet, soweit dies möglich ist; im übrigen aufgrund eines nach billigem Ermessen bestimmten Umlageschlüssels festgesetzt. Der Vermieter kann den Umlageschlüssel ändern wenn begründete Veranlassung besteht und der neue Umlageschlüssel gleichfalls billigem Ermessen entspricht.

Die Vorauszahlungen sind einmal jährlich abzurechnen. Die Abrechnung hat zu erfolgen, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter hat das Recht, die Abrechnungsbelege einzusehen und die Abrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen."


Fazit:

Der Mieter hat das Recht die Unterlagen einzusehen und die Abrechnung hat seitens des Vermieters umgehend zu erfolgen sobald ihm dafür alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Dieser Pflicht ist der Vermieter trotz mehrfach jährlicher Aufforderung jahrelang nicht nachgekommen. Die Nachricht des Vermieters lautete, dass er keine Abrechnungen anfertigt, woraufhin man sich telefonisch geeinigt hatte.

Jetzt kommen plötzlich Abrechnungen.

Auch eine telefonische Vereinbarung zählt als Vertragsbestandteil , wenn dieser nachträglich vereinbart wurde und ist gültig - oder sehe ich das falsch ? Es wurde telefonisch nachträglich vereinbart einen Vertragsbestandteil zu ändern - dass der monatlich zu zahlende Vorschuss ein Festbetrag ist und nicht mehr jährlich abgerechnet wird.

Kann dieser Vermieter das wieder einfach so ändern ?
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  #5  
Alt 30.01.2012, 08:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Die Änderung eines Mietvertrages, oder die Hinzufügung von Klauseln o.ä. kann nicht per Telefon erfolgen. Hier ist genau wie beim Vertrag selbst, die Schriftform (mit Unterschrift!) erforderlich.

Und noch einmal: 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) muss die Rechnung beim Mieter vorliegen. Kommt sie später ist sie verwirkt. Die Verjährung von 3 Jahren gilt nur für den Fall, dass der Mieter ein Guthaben einfordern will.

Aber warum gehen Sie nicht zu einem Anwalt, wenn 4 Parteien vor dem gleichen Problem stehen? Entweder wird der Anwalt mithilfe eines Beratungsschein tätig, oder man teilt die Rechnung durch die Zahl der Mieter.
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  #6  
Alt 31.01.2012, 21:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Hallo,

danke für die Infos. Laut Mietvertrag sind nicht schriftliche Abmachungen möglich, sofern beide Parteien sich auf das Weglassen der Schriftform einigen.

Wir sind noch nicht beim Anwalt gewesen weil:

a) hofft man noch auf einen Kompromiss mit dem Vermieter
b) möchte man die Situation auch mal von anderen beurteilen lassen, um die Situation objektiv beurteilen zu können

Der Endweg wäre der Anwalt. Ersteinmal haben wir gemeinsam ein entsprechendes Schreiben gemeinsam aufgesetzt und warten die Reaktion ab. Die gütliche Einigung sollte man denke ich immer noch versuchen zu erreichen, bevor man Anwälte und Gerichte bemüht.

Wir bleiben gespannt wie das ganze ausgeht.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung

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