Betriebskosten für Gartenpflege
Guten Tag liebe Gemeinde,
vor ein paar Tagen erhielten wir unsere alljährliche Nebenkostenabrechnung. In dieser ist auch die Gartenpflege aufgeführt. Nun bewohnen wir nicht das Erdgeschoss, sondern die zweite Etage und benutzen somit den Garten nie. Dieser ist auch nur über den direkten Zugang der Erdgeschossbewohner zu erreichen. Ein separater Wasserzähler für den Wasserverbrauch ist nicht vorhanden. Sind wir verpflichtet, uns an den Kosten zu beteiligen, obwohl wir den Garten nicht nutzen? |
AW: Betriebskosten für Gartenpflege
Zitat:
10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; |
AW: Betriebskosten für Gartenpflege
jedenfalls steht im mietvetrag nicht, dass wir ihn nicht nutzen dürfen...
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AW: Betriebskosten für Gartenpflege
Zitat:
Die Umlage der Kosten für die Gartenpflege ist auch dann zu bezahlen, wenn für den Mieter keine Nutzung der Grünflächen möglich ist. Bestes Beispiel dürfte der Vorgarten eines Hauses sein. Die Pflege ist umlegbar, auch wenn der Mieter dort kein Picknick veranstalten kann. Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege |
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