Wohnung zu kalt - Mietminderung?
Ich habe Probleme mit der Zentralheizung seit Montag morgen habe. Ich wohne in Berlin-Wedding auf der 4. Etage (der letzten) von einem Altbau und am Anfang der Woche funktionierten zwei Heizkörper nicht richtig und waren total kalt. Es gab keinen Wasserdruck in der Heizanlage und die Heizkörper waren voll von Luft. Der Klempner hat alles entlüft, aber die Wassertemperatur der Heizkörper ist zu niedrig, und in meiner Wohnung gibt es 15 graden!
Die Hauswerwaltung sagt, dass noch luft in die Anlage gibt, aber wenn der Klempner das Ventil öffnet kommt kein Luft mehr heraus! Das gebäude ist sehr alt, die Heizanlage auch und die Hausverwaltung will keine festen Maßnahme treffen, z.B. Heizkesseltemperatur ansteigen, Wasserdruck in der Heizanlage ansteigen, neure Isolierung der Wohnung (die Decke, die Fenster, das Dach), neurer /größer / unterschiedlicher Heizkörper (aber ich denke, dass es nicht hilft). Mein Nachbar hat das gleiche Problem. Ich will dieses Monat keine warmmiete zahlen. Ich zahle normalerweise 500€ Warmmiete, aber ich will nur die Kaltmiete (~330€) dieses Monat Zahlen. Ist es erlauben? Habe ich das Recht es zu tun? Ich bedanke mich für ihre Antworten! |
AW: Wohnung zu kalt - Mietminderung?
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Mietminderung bei einer kalten Wohnung - Geld & Recht - Ratgeber - Home - Westdeutsche Zeitung Heizung defekt: Zu kalte Wohnung berechtigt zu Mietminderung Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm Kalte Wohnung Fall für Mietminderung - Immobilien - Berliner Morgenpost - Berlin |
AW: Wohnung zu kalt - Mietminderung?
danke sehr, mein Deutsch ist nicht so gut, darum habe ich Probleme im Internet diese nachrichten zu suchen.
Vielen Dank, ich lese sie sofort! |
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