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enny 16.02.2012 02:17

Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
 
hallo zusammen,
ich habe da mal eine frage vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
es geht um das thema hausmeister.... in meiner nebenkostenabrechnung steht der hausmeister extra aufgelistet so wie auch die gebäudereinigung extra...die auch der hausmeister bzw.sein frau macht(oder sie machen es mal zusammen) ich habe nun aber gelesen das der vermieter dieses so nicht abrechnen darf...stimmt das?
und dann wollte ich mal wissen ob es üblich ist das die gebäudeversicherung auf die jeweilige wohnfläche gerechnet wird.

lg enny:)

Regenmacher 16.02.2012 09:46

AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
 
Zitat:

ich habe nun aber gelesen das der vermieter dieses so nicht abrechnen darf...stimmt das?
Nein, stimmt natürlich nicht! Arbeiten die geleistet werden, können umgelegt werden. Wenn man sich als MieterIn verwöhnen lässt, kostet das Geld, ist doch logisch.

Zitat:

das die gebäudeversicherung auf die jeweilige wohnfläche gerechnet wird.
Wenn laut Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist, dann darf diese Versicherung nach der Wohnfläche umgelegt werden.

enny 16.02.2012 12:23

AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
 
das ist mir ja schon klar das ich dafür bezahlen muss aber ich habe dieses gefunden: Ein Beispiel dafür ist der Hauswart. Gehört zu seinen Aufgaben die Pflege der Grünanlagen und die Reinigung des Treppenhauses, sind diese beiden Posten bereits mit dem Lohn abgegolten.

und beides ist bei uns aufgelistet also für beides zahle ich extra aber beides wird vom hausmeisterpaar gemacht. oder habe ich das falsch verstanden?

Regenmacher 16.02.2012 12:26

AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
 
Lassen Sie sich den Stundenzettel des Hausmeisters zeigen, dann sehen Sie, welche Arbeiten er ausführt. Ich kann anhand Ihrer Angaben nicht erkennen, dass hier eine Doppelbezahlung vorliegt.

Recht-Einfach 16.02.2012 14:36

AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
 
Das Problem ist hierbei auch, dass für Reinigung und Grünpflege zusätzliche Kosten anfallen können:

Diverse Putzmittel und Geräte für die Reinigung. Grüngut und vielleicht ein neuer Rasenmäher für den Garten.

Solange der Hausmeister seinen Lohn nicht doppelt abrechnet gibt es kein Problem.

Beispiel: Ihr Hausmeister hat die Woche 20 Stunden arbeit erledigt.
Davon 10 Stunden als Hauswart, 5 Stunden Grünpflege und 5 Stunden Reinigung.
Somit wäre alles in Ordnung, es besteht keine Doppelbelastung und die Tätigkeiten des Hausmeisters wurden lediglich auf die einzelnen Nebenkosten Posten verteilt.

Ich hoffe das konnte ein wenig Aufschluss geben.


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