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Malika 07.03.2012 01:42

Kautioneinbehalt wegen evtl. Nachzahlung der Nebenkosten?
 
Hallo zusammen!

ich habe eine Frage die ich gerade nicht richtig zuzuordnen weiß, daher entschuldigt bitte falls ich die falsche Rubrik genommen habe.

Also: Ich zog Ende Januar 2011 in eine Wohnung und aufgrund des Unwohlseins (Lärm durch Nachbarn über mir, etc.) zog ich Ende Oktober 2011 wieder aus. Das Mietverhältnis ging allerdings bis zum 31.12.2011. Nun hatte mir die Dame der Hausverwaltung mitgeteilt das von meiner Kaution (500€) 100€ für eine mögliche Nachzahlung für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung 2011 einbehalten wird; und 40€ für die Leerstandspauschale beim Strom- und Gasanbieter.

Nun sind 3 Monate um und ich habe noch immer keine Nebekostenabrechnung erhalten, ist das nicht so wenn ich bis Ende Juni die 100€ nicht zurück habe, die mir die auch nicht ersttaten müssen, da die Frist der Kautionsrückgabe dann vorbei ist ( 6 Monate ) ???
Wann muss die Nebekonstenabrechnung kommen?

ich weiß grad echt nicht weiter... Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir ein wenig Aufschluß geben..

Liebe Grüße, Malika

Regenmacher 07.03.2012 08:12

AW: Kautioneinbehalt wegen evtl. Nachzahlung der Nebenkosten?
 
Zitat:

100€ für eine mögliche Nachzahlung für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung 2011 einbehalten wird;
Da ist nichts gegen einzuwenden, weil diese Vorgehensweise korrekt ist.

Zitat:

und 40€ für die Leerstandspauschale beim Strom- und Gasanbieter.
So etwas lese ich zum ersten Mal. Wenn diese Pauschale nicht ausdrücklich zwischen Ihnen dem Versorger, bzw. dem Vermieter vereinbart ist, sollten Sie sich die Rechtsgrundlage für diese Gebühr unbedingt zeigen lassen.

Zitat:

da die Frist der Kautionsrückgabe dann vorbei ist ( 6 Monate ) ???
Diese 6 Monate gelten nur für verdeckte Mängel an der Wohnung, weil der Vermieter während dieser Zeit noch Schadensersatzforderungen anmelden kann.

Zitat:

Wann muss die Nebekonstenabrechnung kommen?
Die Frist für die Zustellung der Betriebskostenabrechnung 2011 endet am 31.12.2012. Sie sollten natürlich sicher stellen, dass der Vermieter immer Ihre aktuelle Anschrift kennt.

anitari 08.03.2012 09:00

AW: Kautioneinbehalt wegen evtl. Nachzahlung der Nebenkosten?
 
Zitat:

Wann muss die Nebekonstenabrechnung kommen?
Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Ist es z. B. das Kalenderjahr muß die Abrechnung für 2011 spätestens am 31.12.2012 kommen. Und so lange darf der Vermieter einen Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

Zitat:

und 40€ für die Leerstandspauschale beim Strom- und Gasanbieter.
Von so einer "Pauschale" höre/lese ich zum 1. mal. Kosten für den Leerstand sind eigentlich Sache des Vermieters.


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