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LaFleur 28.03.2012 18:53

Nebenkostenabrechnung - Unklarheiten bei Abfallgebühr: über qm/Personen
 
Hallo!

Ich hab meine Nebenkosten Abrechnung bei der Verbraucherzentrale checken lassen. Dort wurde mir gesagt, dass lt. meines Mietvertrages ImageShack® - Online Photo and Video Hosting die Abfallgebühr auf meiner Nebenkostenabrechnung ImageShack® - Online Photo and Video Hosting nicht wie dort angegeben in qm sondern nach Personenanzahl abgerechnet wird. Im Haus Leben 11 Personen, so daß ich statt einer Nachzahlung von € 47,26, eine Rückzahlung von € 63,44 erhalten müßte.

Ich habe also Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung erhoben.

Nun habe ich eine Anwort von meinem Vermieter bekommen, der wiederrum die Abrechnung und meinen Mietvertrag bei "Verein Haus u. Grund" überprüfen ließ und mir mitteilte,...

"...dass die Nebenkostenabrechnung vollkommen korrekt erstellt worden ist. Sie haben einen Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgeschlossen. (Eigentlich ist es ein Wohnraummietvertrag für Wohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamileienhäusern) Laut ihrem Mietvertrag Seite 7 ImageShack® - Online Photo and Video Hosting ist es rechtens, die Abfallgebühr über qm und nicht nach Personenanzahl abzurechnen.

Bitte überweisen Sie..."


Der Anwalt bei der Verbraucherzentrale meint als ich da war, ich wäre im Recht und wenn der Vermieter sich querstellt, soll ich den mir zustehenden Betrag von der nächsten Miete abziehen.

Ich weiß jetzt nicht ob ich mich das so einfach trauen sollte. Was meinen die Experten hier?

Danke schon mal im Voraus :)

Recht-Einfach 29.03.2012 14:14

AW: Nebenkostenabrechnung - Unklarheiten bei Abfallgebühr: über qm/Personen
 
Hallo,

wenn Sie bereits von einem Anwalt beraten wurden, sollten Sie seinen Rat auch befolgen. In Foren dieser Art handelt es sich um Ratschläge von Laien, die anwaltliche Beurteilungen nicht in Frage stellen können und werden.

Vielleicht erhalten Sie von unseren versierten Usern ja noch eine Antwort, aber ich denke, Sie sollten dem Rat des Anwalts folgeleisten, da dieser auch für künftige eventuelle Rückfragen Ihr Ansprechpartner sein wird.


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