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-   -   Täuschung - Zu geringe Vorauszahlung Betriebskosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/taeuschung-zu-geringe-vorauszahlung-betriebskosten-1481.html)

Marnik 31.03.2012 00:56

Täuschung - Zu geringe Vorauszahlung Betriebskosten
 

Hallo,
ich wohne seit einem dreiviertel Jahr mit einem Freund in einer WG. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 73qm, es gibt keinen Aufzug und keinen Garten, die die Betriebskosten in die Höhe treiben könnten.
Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr bekommen, d.h. von 6 Monaten von Mietbeginn bis zum 31.12.2011.
Das Problem ist, wir sollen 155 Euro nachzahlen, obwohl wir in der Zeit nur für 180 Euro geheizt haben. Bei Mietbeginn wurden die kalten Betriebskosten (bewusst?) zu niedrig angegeben. Sie betragen monatlich 125 Euro, an Vorauszahlung waren 70 Euro angedacht. Insgesamt zahlen wir 130 Euro Nebenkosten, somit verbleiben gerade einmal 5 Euro zum Heizen.
Die Abrechnung an sich scheint korrekt zu sein, alle Posten wurden angegeben und richtig verrechnet. Jedoch belaufen sich allein, die als fix zu betrachtenden Kosten, also die Betriebskosten ohne Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom auf 83 Euro.
Da wir im letzen Jahr nur ca. 1,5 Monate geheizt haben und der Winter bis dahin relativ warm war, sollten die Nachzahlungen Ende dieses Jahres noch viel höher ausfallen. Seit 1.1.2012 haben wir für ca. 300 Euro geheizt (an Techem Funkerfasser abgelesen) die jetzt durch unsere Vorauszahlungen quasi nicht gedeckt sind.
Ist das rechtens? Ich empfinde das als Täuschung vom Vermieter. Die Wohnung war schon an der Obergrenze unseres Budgets und wir hätten uns bei diesen Nebenkosten nicht für sie entschieden. Oder hätten wir bei einer Fläche von 73qm von Anfang an mit höheren Kosten rechnen müssen und sind selbst schuld? Wie ist die Rechtslage? Lohnt es eventuell 150 Euro für eine zweijährige Mitgliedschaft im Mieterschutzbund auszugeben?
Grüße Marnik

Regenmacher 31.03.2012 08:34

AW: Täuschung - Zu geringe Vorauszahlung Betriebskosten
 
Zitat:

Ist das rechtens? Ich empfinde das als Täuschung vom Vermieter.
Direkt gefragt, direkt geantwortet. Ja, das ist rechtens und wurde vom BGH so entschieden. Ihr Vermieter könnte auch keine Vorauszahlung verlangen, nur eine zu hohe wäre ihm nicht erlaubt. Aber lesen Sie selbst:

Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich


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