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max3107 06.04.2012 12:42

Bis wann muss der Vermieter zahlen?
 
Hallo,
ich habe am 22.12.2011 meine Betriebsabrechung bekommen.
Laut Schreiben vom Vermieter habe ich ein Guthaben.

Nun zu meiner Frage:

Bis wann muss mein Vermieter das Guthaben auf mein Konto überwiesen haben?
Gibt es ein § der genau vorschreibt bis wann das sein muss?

In dem Brief steht nichts drin. Das ist ja jetzt schon 4 Monate her!

Danke schonmal für die Antworten.

Regenmacher 06.04.2012 13:10

AW: bis wann muss der Vermieter zahlen
 
Rechnungen und auch Guthaben sind spätestens nach 30 Tagen fällig, auch ohne Mahnung. Setzen Sie dem Vermieter dennoch eine Frist von 14 Tagen (vielleicht hat er es tatsächlich nur übersehen) und kündigen Sie an, dass Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

max3107 06.04.2012 13:22

AW: bis wann muss der Vermieter zahlen
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4770)
Rechnungen und auch Guthaben sind spätestens nach 30 Tagen fällig, auch ohne Mahnung. Setzen Sie dem Vermieter dennoch eine Frist von 14 Tagen (vielleicht hat er es tatsächlich nur übersehen) und kündigen Sie an, dass Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. Ich habe auch schon mit einer Angestellten von meinem Vermieter gesprochen, die meinte das die das bis zum 31.03.2012 überweisen.
Allerdings ist dies nicht geschehen.
Gibt es irgendein § der besagt, das ich die Miete kürzen bzw. auslassen kann?
Ich würde den dann gern in meinem Brief mit reinschreiben!

Regenmacher 06.04.2012 14:51

AW: bis wann muss der Vermieter zahlen
 
Sie kürzen nicht die Miete, Sie verrechnen nur den Betrag, der Ihnen zusteht. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Das ganze nennt sich Zurückbehaltungsrecht (Google hilft weiter).

max3107 06.04.2012 17:39

AW: bis wann muss der Vermieter zahlen
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4772)
Sie kürzen nicht die Miete, Sie verrechnen nur den Betrag, der Ihnen zusteht. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Das ganze nennt sich Zurückbehaltungsrecht (Google hilft weiter).

Ja das meinte ich. Ich will natürlich nur den Betrag mit der Miete verrechnen.

Danke für deine Info.


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