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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nicht umlagefähige Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.04.2012, 01:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2012
Beiträge: 3
Standard Nicht umlagefähige Nebenkosten

Guten Abend zusammen,

Ich habe 01/2011 laut Mietvertrag einen Individualmietvertrag unterschrieben in dem nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungskosten und Rücklagen) auf mich umgelegt werden. Mein Steuerberater informierte mich 04/2012 darüber, dass dies so nicht möglich sei. Habe ich eine gesetzliche Grundlage die seid 2011 zuviel entrichteten Kosten zurück erstattet zu bekommen?

Danke vorab und schöne Grüße

Linotype



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  #2  
Alt 22.04.2012, 09:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Haben Sie denn die Abrechnung für 2011 schon erhalten? Wenn nein, dann warten Sie bitte ab. Bisher haben Sie lediglich Vorauszahlungen auf eine noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung getätigt.
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  #3  
Alt 22.04.2012, 10:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zitat:
Zitat von linotype Beitrag anzeigen
Guten Abend zusammen,

Ich habe 01/2011 laut Mietvertrag einen Individualmietvertrag unterschrieben in dem nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungskosten und Rücklagen) auf mich umgelegt werden. Mein Steuerberater informierte mich 04/2012 darüber, dass dies so nicht möglich sei. Habe ich eine gesetzliche Grundlage die seid 2011 zuviel entrichteten Kosten zurück erstattet zu bekommen?

Danke vorab und schöne Grüße

Linotype
Was verstehen Sie unter einem Individualmietvertrag? Nur weil es evtl. kein Vordruck aus dem Schreibwarenladen ist, muß es noch lange kein Individualvertrag sein.

Um zu viel oder zu unrecht gezahlte Betriebskosten zurück zu fordern muß Ihnen zunächst eine Abrechnung darüber vorliegen. Dann könnten Sie die zu unrecht geforderten Kosten, falls tatsächlich abgerechnet, zwar nicht zurück fordern aber aus der Abrechnung "rausrechnen".

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung und das vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wurden.
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  #4  
Alt 25.04.2012, 00:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Haben Sie denn die Abrechnung für 2011 schon erhalten? Wenn nein, dann warten Sie bitte ab. Bisher haben Sie lediglich Vorauszahlungen auf eine noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung getätigt.
Vielen Dank für den Hinweis!

Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:
  1. Betriebskosten 2011 abwarten.
  2. Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
  3. Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf.
  4. Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen?

Gruß
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  #5  
Alt 25.04.2012, 00:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Was verstehen Sie unter einem Individualmietvertrag? Nur weil es evtl. kein Vordruck aus dem Schreibwarenladen ist, muß es noch lange kein Individualvertrag sein.

Um zu viel oder zu unrecht gezahlte Betriebskosten zurück zu fordern muß Ihnen zunächst eine Abrechnung darüber vorliegen. Dann könnten Sie die zu unrecht geforderten Kosten, falls tatsächlich abgerechnet, zwar nicht zurück fordern aber aus der Abrechnung "rausrechnen".

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung und das vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wurden.
Hallo nochmal,

lediglich der "Titel" des Vertrags lautet "Individualmietvertrag"

Was bedeutet "rausrechnen" in diesem Zusammenhang. Mietzahlungen reduzieren?
Da die NK eine Vorausszahlung sind und ich keine Nachzahlung erwarte, wird es mir nicht möglich sein die zuviel voraugezahlten NK rauszurechenen (außer aus der Mietzahlung).

Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:

1) Betriebskosten 2011 abwarten.
2) Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
3) Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf.
4) Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen?

Vielen Dank nochmal für die Unterstützung
Gruß
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.04.2012, 08:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:

Betriebskosten 2011 abwarten. Logisch, erst dann besteht Handlungsbedarf

Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten. Rischtisch
Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf. Rischtisch
Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen? Selbstvornahme ankündigen und auch durchziehen.


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  #7  
Alt 25.04.2012, 09:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zitat:
Zitat von linotype Beitrag anzeigen
[*] Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
Besser gleich, unter Berufung auf den § 1 der Betriebskostenverordnung, absetzten
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Stichworte
betriebskosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, vorauszahlung

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