Tankreinigung
Hallo.
Ist eine Tankreinigung auf die Mietparteien umzulegen? Oder muss das der Vermieter selbst zahlen. LG |
AW: Tankreinigung
Bitte lesen Sie hier nach in der Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 4b BetrKV:
§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten - Betriebskostenverordnung- Mietrecht Mietrecht Einfach |
AW: Tankreinigung
Die Reinigung des Öltanks gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umgelegt werden.
Siehe Link in der Antwort von Recht-Einfach |
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