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helferchen 03.05.2012 15:01

Tankreinigung
 
Hallo.
Ist eine Tankreinigung auf die Mietparteien umzulegen?
Oder muss das der Vermieter selbst zahlen.


LG

Recht-Einfach 22.05.2012 14:17

AW: Tankreinigung
 
Bitte lesen Sie hier nach in der Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 4b BetrKV:
§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten - Betriebskostenverordnung- Mietrecht


Mietrecht Einfach

anitari 22.05.2012 17:53

AW: Tankreinigung
 
Die Reinigung des Öltanks gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umgelegt werden.

Siehe Link in der Antwort von Recht-Einfach


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