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cheyyoga 07.05.2012 22:42

Fragwürdige Nebenkosten für Gartenpflege
 
Hallo Forum-Nutzer!
Ich hoffe, jemand kann mir einen Rat geben.
Es geht um die 1. Nebenkostenabrechung nach Eigentümerwechsel meiner Mietwohnung (3 Parteien-Haus).
1. Es werden Kosten für Gartenpflege von 250€ (nur Rasenmähen ca. Std.-Lohn 20€) erhoben, um dem Neffen eine "Finanzspritze" zu geben. Bisher wurden diese Arbeiten kostenlos und regelmäßig von uns Mietern erledigt. Es hat weder eine mündliche noch schriftliche Absprache darüber stattgefunden.
Ist das Rechtens??????
2. Die Wasserversorgung wird pro qm Wohnfläche abgerechnet!!!!! Es gibt nur einen Wasserzähler für 3 Parteien/5 Personen. Abschlag erfolgte beim Vorvermieter in einem "Festbetrag".
Nach meinem Wissen, wird unter den Umständen von nur einem Wasserzähler, der Verbrauch durch die Personen im jeweiligen Haushalt ermittelt. Ist das richtig?????
Vielen lieben Dank schon mal für eine Hilfestellung!!!!!

Regenmacher 08.05.2012 09:40

AW: Fragwürdige Nebenkosten für Gartenpflege
 
Zitat:

Nach meinem Wissen, wird unter den Umständen von nur einem Wasserzähler, der Verbrauch durch die Personen im jeweiligen Haushalt ermittelt. Ist das richtig?????
Nein! Die Betriebskostenverordnung sieht vor, dass diese Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. So sollte es auch im Mietvertrag vereinbart sein. Und diese Vereinbarung müsste vom neuen Eigentümer übernommen werden.

Das gilt auch für die Rasenpflege. Was ist im Mietvertrag vereinbart?

cheyyoga 09.05.2012 15:22

AW: Fragwürdige Nebenkosten für Gartenpflege
 
Vielen Dank, für die Stellungnahme!!!!
Über die Wasserabrechnung hab ich mich auch informiert und es wird wirklich nach qm abgerechnet. Totaler "Beschiss", aber Gesetz. Lt. altem und nicht geändertem Mietvertrag hat eine Pauschalabrechnung stattgefunden. Danach müsste ich noch mehr bezahlen. Dumm gelaufen für mich!!!!!
Der Punkt Gartenpflege ist im Mietvertrag gestrichen, weil das wir Mieter übernommen haben. Lt. meiner Info gilt dann der alte Mietvertrag bzw. Gewohnheitsrecht, weil Rasenmähen unter "durchführbare Arbeiten ohne besondere Qualifikationen/Vorkenntnisse" oder so ähnlich fällt und keine Verwahrlosung des Grundstücks usw. vorliegt. Arbeiten wurden immer kostenlos von uns Mietern übernommen.


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