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binchen 23.05.2012 20:19

Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir einer weiterhelfen.
Ich bin im Dezember 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe jetzt die Endabrechnung erhalten.
Soweit ist fast alles in Ordnung. Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das? Wobei ich sicher bin, dass mein Nachmieter das auch bezahlt. Sie kassiert also mindestens einmal doppelt.
Ich habe jetzt erst mal Einspruch dagegen erhoben um mehr Zeit zum recherchieren zu haben.

anitari 25.05.2012 10:50

AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Zitat:

Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das?
Der Vermieter darf grundsätzlich alle im Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten abrechnen. Ob diese nun vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstehen ist irrelevant. Wenn das Frühjahr 2011 noch zum Abrechnungszeitraum gehört ist das korrekt.

Zitat:

Sie kassiert also mindestens einmal doppelt.
Wieso doppelt? Sie zahlen einen Teil für Ihren Nutzungszeitraum und der Nachmieter seinen Teil für seinen Nutzungszeitraum.

Allerdings wäre erst mal wichtig zu wissen wie denn der Abrechnungszeitraum ist. Das müssen zwar 12 Monate sein aber nicht zwingend das Kalenderjahr.

Regenmacher 25.05.2012 11:40

AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Um es noch einmal zu verdeutlichen, von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum? Wie schon @anitari schrieb, müssen es 12 Monate sein. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

Erst wenn Sie noch einmal auf diese Abrechnung schauen und den Zeitraum nachreichen, dürfen Sie mit einer Antwort rechnen.

binchen 26.06.2012 19:36

AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.07.10 bis 30.06.11.

Recht-Einfach 27.06.2012 00:46

AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Dann haben Sie ja bereits die Antwort. Die Nebenkostenabrechnung ist im Bezug auf die Gartenpflege also legitim!


Mietrecht Einfach

Regenmacher 27.06.2012 09:50

AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
 
Zitat:

(die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR)
Viel Geld für Rasenpflege & Co.. Sollten die Grünflächen aber für das Geld neu angelegt worden sein, dann gehört das nicht zu den mietvertraglichen Kosten, die umgelegt werden können.

Also, Einsicht in die Rechnungen verlangen.


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