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-   -   Diverse Fragen zur Betriebskostenabrechnung 2008 (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/diverse-fragen-zur-betriebskostenabrechnung-2008-a-160.html)

Hilla 08.04.2009 11:16

Diverse Fragen zur Betriebskostenabrechnung 2008
 
Hallo zusammen,
ich bin erst heute zu euch gestoßen und mir brennen natürlich ein paar Fragen in meinem Innern:

Generell gefragt: Muss in einer Betriebskostenabrechnung nicht ganz genau detailliert aufgeführt werden, wie die Beträge zustandekommen ?
Genauer gesagt, wenn der Punkt "Gartenpflege" mit über 600 € ( für 6 Parteien)aufgeführt wird, kann man doch daruf bestehen, dass der Vermieter einem mitteilt, wie sich dieser Betrag genau zusammensetzt ?

Wenn Bäume abgesägt werden, darf diese Handlung umgelegt werden ? Im Netz habe ich gelesen, dass das Abholzen von Bäumen nicht umgelegt werden darf, da es sich um eine einmalige Sache handelt und somit nicht umlagefähig ist. Hat jemand damit Erfahrung ?

Und noch was -- ich weiß, ich überfalle euch -- ( liebguck ): Wir sind 2 Häuser mit einem offenen Gelände, also keine Zäune, sondern Rasenflächen. Im Laufe der Jahre hat jeder von uns mal irgendwo etwas hingepflanzt, aber eher kleine Sachen. Lediglich ein Mieter hat einen Strauch gepflanzt, der nun sehr groß wurde und ( im Auftrag des Vermieters , auf Bitten des besdagten Anpflanzers hin ) beschnitten. Müssen diesen Beschnitt alle Mieter tragen ?

Es wäre ganz lieb , wenn irgend jemand etwas zu dem einen oder anderen Thema schreiben könnte.

Lieben Gruß
Hilla:):):)

Recht-Einfach 08.04.2009 15:42

Hallo Hilla,

das sind ja gleich drei Fragen auf einmal :)

Dann fangen wir mal an:
Die Werte in einer Betriebskostenabrechnung können pro Themenschwerpunkt addiert werden und müssen dann über einen Schlüssel verteilt werden. Hierbei hat der Mieter das Recht beim Vermieter die Belege einzusehen, auf dessen Basis die Summen zusammenkommen. Also muss in der Betriebskostenabrechnung nicht jeder einzelne Betrag aufgelistet werden.

Baumfällungen oder Beschneidungen sind im Mietrecht ein zweischneidiges Schwert. Diese Arbeiten haben immer den Charakter der Gartenpflege und dies ist umlagefähig. In Einzelfällen haben Gerichte diesen Arbeiten die Eigenschaft als Gartenpflege jedoch abgesprochen. Hierbei gilt es also die Höhe der Kosten abzuwägen - lohnt sich ein Rechtstreit mit ungewissem Ausgang?

Zur dritten Frage: Also ich bin kein Gärtner, aber was für Kosten kann das beschneiden eines Strauches verursachen? Natürlich kenne ich den Umfang nicht, aber sowas ist bei mir im Garten innerhalb 30 Minuten erledigt - und das mit Leitereinsatz. Aber generell: Wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Garten handelt, dann sind die Kosten meines Erachtens auch gemeinschaftlich zu tragen. Ausnahmen sind natürlich exhorbitante Beträge, die durch einen Mieter verursacht werden.
Aber vielleicht hilft hier auch das Gespräch mit dem anderen Mieter oder Vermieter, damit die Kosten nur auf den Verursacher umgelegt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen, stehe für weitere Fragen gerne bereit und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach

Hilla 08.04.2009 16:42

Lieber Mietrecht - Einfach,

ich danke dir für deine schnelle Beantwortung.;)

Unser Vermieter ist eine Genossenschaft und versucht gerne mal den einen oder anderen Euro zu erhaschen.

Ich habe gerade heute ein Schreiben abgeschickt, in dem sie mir bitte die genauen Beträge mitteilen möchten, denn ehrlich gesagt sind mir über 600 € für 3 x Rasenmähen ( mit allem Drumunddran je 2,5 Std. ), einmal einen Busch stutzen ( ca. 3/4 Std. mit Aufräumarbeiten) und einmal Baumfällen ( ca. 2 Stden) zu viel Geld. Und das Deponieren dieser Gartenabfälle kommt auch noch dazu ( obwohl wir alle eigene Komposthaufen haben), aber er hat sie mitgenommen und woanders entsorgt.

Im Vertrag ist bei uns nichts geregelt, all die Jahre hat ein Nachbar unentgeltlich diese Sachen erledigt, doch letztes Jahr hatte er eine OP und bat einen Mitarbeiter dieser Gesellschaft ( gegen Brotzeit und Bier :rolleyes: ) zu mähen, dieser willigte auch ein. Doch wie sich nun herausstellte, hat dieser Arbeiter die Stunden bei seinem Arbeitgeber "niedergeschrieben". Eigentlich ja auch logisch, er muss ja nachweisen, was er den ganzen Tag so getrieben hat. Nun sind wir natürlich alle einwenig enttäuscht, denn durch das Brotzeitmachen hat er bestimmt noch eine längere Arbeitszeit aufgeschrieben..................

Mal gucken, was rauskommt
und danke nochmal
lieben Gruß
Hilla


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