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Cebop 04.06.2012 17:27

Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?
 
Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem mit meinem ehemaligen Mitbewohner. Für unsere ehemalige WG haben wir noch fürs Jahr 2010 eine Nachzahlung in Höhe vonn ca. 950 zu zahlen.Da ich ALG 2 empfänger bin,das Amt diese Kosten nicht übernimmt und ich meinen Teil der Abrechnung nicht sofort bezahlen kann, habe ich mit der Hausverwaltung eine Ratenzahlung von 25 Euro im Monat ausgemacht.
Soweit kein problem. Nach 5 Monaten kriege ich nun post das ich nicht nur für meinen Teil der Abrechnung (475 Euro) aufkommen muss, sondern auch für die meines ehemaligen Mitbewohners (475 Euro), da dieser nicht bereit ist zu zahlen,sowie die entstandenen Anwaltskosten der Hausverwaltung (ca. 130 Eruo).

Wir hatten beide den Mietvertag unterzeichnet. Muss ich jetzt nur weil ich die Nachzahlung anerkannt habe beide Teile übernehmen und dazu noch die Anwaltskosten der Hausverwaltung, die wohl enstanden sind weil mein ehemaliger MB nicht zahlen will ???:(

Danke für jede Hilfe.

anitari 04.06.2012 18:54

AW: Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?
 
Zitat:

Wir hatten beide den Mietvertag unterzeichnet. Muss ich jetzt nur weil ich die Nachzahlung anerkannt habe beide Teile übernehmen und dazu noch die Anwaltskosten der Hausverwaltung, die wohl enstanden sind weil mein ehemaliger MB nicht zahlen will ???
Bei den Anwaltskosten bin ich mir nicht sicher, aber die Nachzahlung müssen Sie, wenn der andere Mieter nicht zahlt, übernehmen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Wenn 2 oder mehr Personen einen Mietvertrag abschließen haftet jede Person in voller Höhe für die anderen Person(en). Der Vermieter kann sich also an jede Person in voller Höhe seiner Forderung(en) halten.


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