Betriebskostenpauschale - Vermieter will in Betriebskosten-Vorauszahlung wechseln
Hallo an das Forum,
bisher haben wir die Betriebskosten (seit 6 Jahren) mit einem Pauschalbetrag monatl. bezahlt. Ist auch so im Mietvertrag festgehalten. Jetzt will unser Vermieter das in eine Betriebskosten-Vorauszahlung aendern. Auf meine Frage, ob wir dann auch eine genaue Nebenkosten-Abrechnung erhalten, reagierte er ausweichend. Meine Frage nun, kann er erstens einfach diesen Modus so wechseln und zweitens, muss er nicht bei einer Vorauszahlung auch eine exakte Aufschluesselung mitliefern. Schon mal Danke fuer Antworten. Gruss Benjamin |
AW: Betriebskostenpauschale - Vermieter will in Betriebskosten-Vorauszahlung wechseln
Einen einmal vereinbarten Modus der Betriebskosten kann nur mit Willen beider Vertragspartner geändert werden. Sollte Ihre Pauschale aber auch die Kosten für Heizung und (zentral zubereitetes) Warmwasser enthalten, dann muss sogar dieser Posten nach der Heizkostenverordnung getrennt ausgewisen werden.
Warmmieten sind schon längere Zeit nicht mehr zulässig. energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung Eine Aufschlüsselung muss vorab nicht gegeben werden, denn einmal pro Jahr müssen die Vorauszahlungen abgerechnet werden. |
AW: Betriebskostenpauschale - Vermieter will in Betriebskosten-Vorauszahlung wechseln
Hallo Regenmacher,
Danke fuer die Antwort und den interessanten Link. Jetzt sehe ich sehr viel klarer. Ich wusste nicht, dass Warmmieten nicht mehr zulaessig sind. Habe in der Zwischenzeit nochmals im Netz geforscht und auch diesen Artikel zu dem Thema gefunden : Betriebskosten - Keine Auskunft bei Pauschale | MEIN BAU Gruss, Benjamin |
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