Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
Hallo,
wir haben Anfang August die Kündigung der Wohnung bekommen. Ende August warf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten mit einem Zettel das ich ab den 01.09.12 mehr Zahlen muss. Mit der Begründung das der Strom teurer geworden ist. Darf er das noch Verlangen nach der Kündigung?:confused: Mfg benützerin |
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Hallo,
die Kündigung haben wir erhalten wegen Umbauarbeiten. Die Umarbeiten sind diese, die er vor dem Ich eingezogen bin vorgenommen hat. Der Vermieter hat eine Eingangstür weg getan und die andere nach aussen versetzt, damit die Wohnfläche etwas größer wird. Nun will er wieder alles rückgängig machen. Er möchte auch das Dach machen. Letztes Jahr kamen neue Fenster rein in den ganzen Etagen. Das Eg und die erste Etage bekamen auch eine neue Terassen-bzw. Balkontür. Nur wir im DG nicht. Mit der Begründung: Das wäre eine Aussenfasade Umbau und das darf er nicht. Denn da müsste er auch das Dach machen weil es der heutigen Norm nicht entspricht.Das würde im 15.000.-€ kosten. Und das macht er nicht. Das waren dem Vermieter seine Worte. Das mit dem Nebenkosten Erhöhung ist mir klar. Aber muss der Vermieter das nicht drei Monate davor schriftlich ankündigen? Oder ist das rechtlich wenn er es 14 Tage zuvor schriftlich ankündigt? Mfg benützerin |
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So ganz glüchlich bin ich aber mit der Kündigung der Wohnung nicht. Hier wäre es sicherlich angebracht, sie würden sich vor Ort an einen Mieterverein oder Anwalt wenden. Außer natürlich, Sie wollen sowieso ausziehen. Ein Anwalt könnte Ihnen in dieser Situation möglicherweise zu einem Schadensersatz verhelfen. |
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Natürlich darf der Vermieter, wenn die BK-Abrechnung das ergibt, höhere Vorauszahlungen verlangen. Ob gekündigt oder nicht spielt keine Rolle. Zu zahlen sind die höheren Nebenkosten allerdings erst mit Beginn des auf die Abrechnung folgenden übernächsten Monats. Hast Du die Abrechnung im September bekommen also erst ab 1. November.
In Sachen Kündigung schließe ich mich Regenmacher an. |
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Die Abrechnung habeIch Ende August bekommen, und soll ab 01.09. sofort
40.-€ mehr bezahlen. Mache sowiso schon jeden Monat 100.-€ Vorauszahlung.Wenn jetzt der Vermieter die 40.-€ noch bekommt, dann sind das 480,-€ im Jahr. Dieses mal hatte ich eine Nachzahlung von 350,-€. Der Vermieter bekommt sogar eine Vorauszahlung wenn er Heizöl auftankt. |
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Falls Sie noch unsicher sind möchte ich die Aussagen zur Erhöhung der Nebenkosten noch einmal mit einer Gesetzesgrundlage untermauern - zu lesen im folgenden § 560 BGB Abs. 2:
§ 560 BGB - Veränderungen von Betriebskosten - Mietrecht Mietrecht-Einfach |
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Danke, das werde ich mir in Ruhe Durchlesen.
mfg benützerin |
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