Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Betriebskosten und Nebenkosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/)
-   -   Nebenkosten Erhöhung und Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/nebenkosten-erhoehung-und-kuendigung-1788.html)

benützerin 17.09.2012 15:07

Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Hallo,
wir haben Anfang August die Kündigung der Wohnung bekommen.
Ende August warf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten mit einem Zettel das ich ab den 01.09.12 mehr Zahlen muss.
Mit der Begründung das der Strom teurer geworden ist.
Darf er das noch Verlangen nach der Kündigung?:confused:

Mfg
benützerin

Regenmacher 17.09.2012 15:35

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Zitat:

wir haben Anfang August die Kündigung der Wohnung bekommen.
Mit welcher Begründung? Es gibt nur 3 legale Gründe für den Vermieter die Wohnung zu kündigen.

Zitat:

das ich ab den 01.09.12 mehr Zahlen muss.
Wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben haben sollte, darf der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen.

Zitat:

Darf er das noch Verlangen nach der Kündigung?
Aber sicher. So lange Sie noch dort wohnen, müssen Sie auch eine erhöhte Vorauauszahlung leisten. Da Sie aber keine Zahlen genannt haben, dürfen Sie keine andere Antwort erwarten.

benützerin 17.09.2012 16:44

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Hallo,
die Kündigung haben wir erhalten wegen Umbauarbeiten.
Die Umarbeiten sind diese, die er vor dem Ich eingezogen bin vorgenommen hat.
Der Vermieter hat eine Eingangstür weg getan und die andere nach aussen versetzt, damit die Wohnfläche etwas größer wird. Nun will er wieder alles rückgängig machen.
Er möchte auch das Dach machen. Letztes Jahr kamen neue Fenster rein in den ganzen Etagen. Das Eg und die erste Etage bekamen auch eine neue Terassen-bzw. Balkontür. Nur wir im DG nicht. Mit der Begründung: Das wäre eine Aussenfasade Umbau und das darf er nicht. Denn da müsste er auch das Dach machen weil es der heutigen Norm nicht entspricht.Das würde im 15.000.-€ kosten. Und das macht er nicht. Das waren dem Vermieter seine Worte.
Das mit dem Nebenkosten Erhöhung ist mir klar. Aber muss der Vermieter das nicht drei Monate davor schriftlich ankündigen? Oder ist das rechtlich wenn er es 14 Tage zuvor schriftlich ankündigt?
Mfg
benützerin

Regenmacher 17.09.2012 18:04

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Zitat:

Aber muss der Vermieter das nicht drei Monate davor schriftlich ankündigen?
Nein, nur wenn er eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vornimmt. Für die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung reicht es aus, wenn er diese mit der Abrechnung übergibt.

So ganz glüchlich bin ich aber mit der Kündigung der Wohnung nicht. Hier wäre es sicherlich angebracht, sie würden sich vor Ort an einen Mieterverein oder Anwalt wenden.

Außer natürlich, Sie wollen sowieso ausziehen. Ein Anwalt könnte Ihnen in dieser Situation möglicherweise zu einem Schadensersatz verhelfen.

anitari 18.09.2012 15:20

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Natürlich darf der Vermieter, wenn die BK-Abrechnung das ergibt, höhere Vorauszahlungen verlangen. Ob gekündigt oder nicht spielt keine Rolle. Zu zahlen sind die höheren Nebenkosten allerdings erst mit Beginn des auf die Abrechnung folgenden übernächsten Monats. Hast Du die Abrechnung im September bekommen also erst ab 1. November.

In Sachen Kündigung schließe ich mich Regenmacher an.

benützerin 18.09.2012 21:01

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Die Abrechnung habeIch Ende August bekommen, und soll ab 01.09. sofort
40.-€ mehr bezahlen. Mache sowiso schon jeden Monat 100.-€
Vorauszahlung.Wenn jetzt der Vermieter die 40.-€ noch bekommt, dann sind das 480,-€ im Jahr.
Dieses mal hatte ich eine Nachzahlung von 350,-€.

Der Vermieter bekommt sogar eine Vorauszahlung wenn er Heizöl auftankt.

Regenmacher 19.09.2012 09:36

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Zitat:

und soll ab 01.09. sofort 40.-€ mehr bezahlen.
Bitte lesen, was @anitari geschrieben hat. Damit dürfte die Frage doch schon beantwortet sein.

Recht-Einfach 19.09.2012 20:05

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Falls Sie noch unsicher sind möchte ich die Aussagen zur Erhöhung der Nebenkosten noch einmal mit einer Gesetzesgrundlage untermauern - zu lesen im folgenden § 560 BGB Abs. 2:

§ 560 BGB - Veränderungen von Betriebskosten - Mietrecht


Mietrecht-Einfach

benützerin 19.09.2012 20:25

AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
 
Danke, das werde ich mir in Ruhe Durchlesen.

mfg
benützerin


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:02 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1