Berechnungsformel § 9 (2) HKV
Wir haben eine Ölheizung in einem Mehrfamilienhaus. Die Heizkosten 2011 betragen 17.791,62 €, verbraucht wurden 29.580 Liter leichtes Heizöl. Der Warmwasserverbrauch bei 60 Grad C beträgt 221,584 m³. Ist die Berechnung des Verwalters für die Kosten der Wassererwärmung richtig?
2,5 x 221,584 = 553,96 x 50 = 27.698/10 = 2.769,8 Liter Kosten: 17.791,62/29.580 = 0,6014746 x 2769,8 = 1.665,96 € Vielen Dank für Eure Hilfe! |
AW: Berechnungsformel § 9 (2) HKV
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