Ersatzteile an Heizungsanlage abrechenbar?
Sind bei einer jährlichen Wartung an einer Heizungsanlage die anfallenden Verschleißteile auf die Mieter umlegbar?
Mein Vermieter hat mir die Lohnkosten sowie die ausgetauschten Verschleißteile anteilig in Rechnung gestellt. |
AW: Ersatzteile an Heizungsanlage abrechenbar?
Hallo bahls,
bei der Wartung der Heizungsanlage handelt es sich um warme Betriebskosten und Nebenkosten. Sollten kleine Reparaturen im Zuge der Wartung als notwendig erachtet werden, z.B. der Austausch von Verschleißteilen, so sind auch diese auf den Mieter umlegbar. Denn es liegt ja auch im Interesse des Mieters, dass die Heizung gewartet ist, um einem eventuellen Ausfall vorzubeugen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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