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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.06.2012, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 5
Frage Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Hallo, was ist denn wenn der Vermieter zum Beispiel in 10 Jahren Mietzeit, nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, man aber monatlich 200 Euro zahlen musste. Kann man dann die kompletten Nebenkosten für alle Jahre einklagen, oder gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.



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  #2  
Alt 20.06.2012, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Und wie wurden diese 200,- € pro Monat gezahlt, als Vorauszahlung oder als Pauschale. Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?
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  #3  
Alt 20.06.2012, 15:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Danke fûr ihre Antwort! Es waren im Mietvertrag 800 Kaltmiete und 200Euro Nebenkosten also mussten wir monatlich 1000 Euro ûberweisen.
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  #4  
Alt 20.06.2012, 15:33
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Zitat:
Zitat von Skorpion Beitrag anzeigen
Danke fûr ihre Antwort! Es waren im Mietvertrag 800 Kaltmiete und 200Euro Nebenkosten also mussten wir monatlich 1000 Euro ûberweisen.
Die Frage von@Regenmacher ist damit leider nicht beantwortet.

Was genau steht im Mietvertrag über diese 200,-€ ?
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  #5  
Alt 20.06.2012, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Neben der miete werden folgende Betriebskosten erhoben fûr Wasser entwãsserung grundsteuer mûllabfuhr sach und Haftpflichtversicherung schornsteinfeger Co Messung abwegeprûfung steht auf dem vorgfertigten Mietvertrag fûr nicht preisgebundenen Wohnraum vordrucke aufgrund 01/2003
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  #6  
Alt 20.06.2012, 16:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Nebenkosten

Fehler vordrucke Haus & Grund 01/2003
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  #7  
Alt 20.06.2012, 16:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Dann haben Sie während dieser 10 Jahre tief und fest in Bezug auf die Abrechnung der Betriebskosten geschlafen.

Sie können für die Jahre, die noch nicht der Verjährung unterliegen die Abrechnung verlangen und Ihr Vermieter müsste Ihnen ein Guthaben auszahlen. Eine Nachforderung könnte er bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum verlangen.

Wobei es schwierig sein dürfte, diesen Zeitraum zu definieren, wenn bisher noch keine Abrechnung erstellt wurde.

Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.
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  #8  
Alt 20.06.2012, 17:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort!
Nein, wir haben nicht bezüglich der Nebenkosten geschlafen, sondern als ich 2004, den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung ansprach, sagte er mir, viele wollen mein Haus mieten, ich glaube Ihrer Mutter, die ja bei Ihnen wohnt wird der Umzug sehr schwer fallen und das wollen Sie doch sicherlich nicht verantworten. Also sprechen Sie mich auf solchen Blödsinn wie Ihrer Nebenkostenabrechnung, in Ihrem eigenen Interesse nicht mehr an. Glauben Sie mir bitte, daß haben andere schon versucht und ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber fragen Sie einfach mal die Nachbarn und nun Tschüß
Da meine Mutter einen Umzug wirklich schwer verkraftet hätte und auch die Nachbarn mir sagten, der Vermieter sei mit Vorsicht zu behandeln, habe ich Ihn nicht mehr darauf angesprochen. Meine Mutter ist nun leider verstorben, wir sind ausgezogen und ich habe unter Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung | Einfach erklärt
letzter Absatz gelesen
Ganz wichtig für Mieter:
Erstellt der Vermieter über Jahre hinweg keine Nebenkostenabrechnungen verjähren mögliche Guthaben für den Mieter. Aber, damit die Guthaben verjähren können, muss der Vermieter in dem laufenden Mietverhältnis bereits eine erste Nebenkostenabrechnung erstellt haben. Hat der Vermieter noch nie eine Abrechnung erstellt, verjähren auch die Ansprüche des Mieter nicht.

Leider weiß ich nicht worauf sich diese Aussage stützt und hoffte hier auf Hilfe. Ich wollte ja nicht zum Anwalt laufen und im Endeffekt mehr Kosten haben als ich bekomme, was ja wohl verständlich ist.
Nochmals Danke
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  #9  
Alt 20.06.2012, 17:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Zitat:
Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.
Ich widerhole mich nur ungern.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 21.06.2012, 00:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Der Weg zum Anwalt wird Ihnen vermutlich aber nicht erspart bleiben.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal auf unsere günstige Onlineberatung für Mietrecht hinweisen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Hier können Sie kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein Angebot für Ihre anwaltliche Beratung, welches Sie annehmen oder ablehnen können.


Viel Erfolg,

Mietrecht Einfach
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung

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