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pumuckl 20.11.2012 15:30

Die Leistung Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht nutzen zu können
 
Hallo,

mein Problem ist es, dass in unserem Haus eine Satelliten-Empfangsanlage errichtet wurde auf Antrag unseres Vermieters. Alle Parteien wurden angeschlossen, außer ich, weil mein Internetanbieter die Leitung belegt.

Meine Frage: Muss ich die Kosten für diese Leistung bezahlen, obwohl es nicht in meiner Wohnung anliegt? Und somit auch keine Möglichkeit habe es zu nutzen.

Und gibt es einen Paragraphen im Mietrecht Gesetz, der besagt, wenn die Leistung nicht nutzbar ist, muss Sie nicht bezahlt werden?

Mein Vermieter kennt die Lage und meinte nur "die Kosten sind Bestandteil der Betriebskosten und umlagefähig".

Danke

Regenmacher 20.11.2012 17:59

AW: Die Leistung Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht nutzen zu können
 
Zitat:

"die Kosten sind Bestandteil der Betriebskosten und umlagefähig".
Ist das auch so im Mietvertrag vereinbart, dass die SAT-Anlage Bestandteil der Betriebskosten ist.


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